bezeichnet im Rahmen des Data-Base- Marketing die Vermittlung von Adressen und anderem Datenmaterial zwischen werbetreibenden Unternehmen und Adreß- verlagen bzw. anderen, direktvertreibenden Unternehmen, die über umfangreiche Datenbanken verfügen. Der Listbroker hat als neutraler Mittler die Aufgabe, dem Anwender geeignete Adreßdaten zu vermitteln und dabei dem Adreßanbieter vor Adressenmiß- brauch zu schützen. Ihm werden deshalb von den Adreßverlagen unter Vertrauensschutz die Adreßdaten zur Verfügung gestellt, die der Anwender mietet. Letzterer erhält letztlich nur von j enen Adressen Kenntnis, die auf die jeweilige Direktwerbeaktion reagieren. Weitere Aufgaben von Listbrokern sind der Adreßabgleich zwischen gemieteten und vorhandenen Adreßlisten des Anwenders, so dass letzterer nur Gebühren für die echten Fremdadressen zu entrichten hat.
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