oder Herstellungslizenz. Herstellung von Waren im Ausland auf der Grundlage einer Lizenzvergabe. D. h. ein inländischer Lizenzgeber räumt einem ausländischen Lizenznehmer vertraglich das Recht ein, Patente, Gebrauchsmuster, besondere betriebliche Kenntnisse (engl.: know how) u. a. für die eigene Produktion und den eigenen Vertrieb zu nutzen. Diese Form des Außenhandels ist insb. für Entwicklungländer interessant, die vorrangig ihre Rohstoffe im eigenen Land verarbeiten wollen, weil sie Fertigprodukte nicht einführen können/wollen. L. kann für den Lizenzgeber mit Vor- und Nachteilen verbunden sein. Zum einen besteht für ihn kein Risiko der Kapitalbindung bzw. nicht ausreichender Kapitalverzinsung (wie dies bei Direktinvestitionen und Joint Ventures der Fall ist). Zum anderen trägt er das Risiko, dass Lizenznehmer Qualitätsstandards nicht einhalten und dadurch der Ruf eigener Produkte auf dem Auslandsmarkt geschädigt wird.
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