Minusstückzinsen werden den Zeichnern festverzinslicher Wertpapiere für die Zeit von der Einzahlung des Zeichnungsbetrages bis zum Beginn der Verzinsung der neu herausgebrachten Anleihe gutgeschrieben.
Minusstückzinsen sind gewöhnliche Zinsen und als solche auch dann steuerpflichtig, wenn die Papiere als solche steuerfrei wären. Ein Abzug von Kapitalertragsteuer erfolgt nicht. Zahlt der Käufer eines festverzinslichen Wertpapiers dafür, dass die Verzinsung später beginnt, einen geringeren Betrag als den Nennwert des Papiers, so ist dieser Vorteil ein Kaufpreisnachlass, kein Kapitalertrag.
Siehe auch: Stückzinsen
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