Ein offener Investmentfonds ist von seiner Konzeption her vergleichbar mit einem offenen Immobilienfonds. Statt Immobilien hält er Wertpapiere im Portefeuille. Je nach Absatz der Fondsanteile gibt der Fonds Anteilscheine aus. Im Gegensatz zum geschlossenen Fonds ist das Fondsvolumen nicht begrenzt. Er nimmt auch jederzeit Anteile wieder zurück, und zwar unter Vergütung des zum Rücknahmezeitpunkt gültigen Rücknahmepreises. Die Differenz zwischen Rücknahmepreis und Ausgabepreis ist der sog. Ausgabeaufschlag (Vergütung, die der Zeichner als Verkaufsprovision zahlt). Für deutsche Investmentfonds besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Rücknahme der Anteile. Gesetzliche Regelung im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften und im Auslands-i nvestment-Gesetz.
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