Seine Einrichtung wurde 1992 beschlossen. Er hat keinen formalisierten Sitz. Die Präsidentschaft und damit auch die Geschäftsführung übernimmt für jeweils ein Jahr ein Mitgliedstaat. Dem O. gehören an: Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Norwegen, Polen, Russland, Schweden und die EU-Kommission. Die Mitgliedstaaten werden bei den einmal jährlich stattfindenden Ratstagungen durch die Außenminister vertreten. Entscheidungen werden einstimmig beschlossen. Der O. bildet das Forum für die institutionalisierte Zusammenarbeit der Ostseeanrainerstaaten zur Steuerung und Koordinierung der sie gemeinsam betreffenden Politikbereiche. Er soll die Bindungen der Europäischen Union mit den noch nicht in der EU vertretenen Ostseeanrainern verbessern. So soll z. B. der „Baltische Ring" den freien Verkehr von Kapital, Waren, Personen und Ideen ermöglichen.
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