Das Pflege-Versicherungsgesetz ist seit dem
1. Januar 1995 in Kraft. Es unterscheidet zwischen der sozialen und der privaten Pflegeversicherung. Für die Pflegeversicherung gilt der Grundsatz »Pflege folgt Kranken«. Die Pflegepflichtversicherung ist demzufolge dort abzuschliessen, wo auch der Krankenversicherungsschutz besteht. Wer privat krankenversichert ist, muss auch eine private Pflegepflichtversicherung abschliessen. Eine Wahlmöglichkeit zwischen sozialer und privater Pflegepflichtversicherung hat man nur als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenkasse. Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. Das bedeutet, dass jeder eine Pflegeversicherung haben muss.
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