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Pressegrosso

Die Distribution von Presseerzeugnissen der Verlagswirtschaft, insb. Zeitungen und Zeitschriften, erfolgt in Deutschland über 82 Grossisten an gut 90.000 Einzelverkaufsstel­len (Ausnahme: Bahnhofsbuchhandel, der direkt beliefert wird). Die Grossisten haben sich zur Abnahme und Verbreitung aller Presseerzeugnisse verpflichtet und garantie­ren insoweit Pressefreiheit und Meinungs­vielfalt. Dies ist der Grund für die Duldung als Gebietsmonopolisten durch das Kartell­amt. Verlage tragen gegenüber dem Grosso das Warenrisiko (Remission), verfügen aber über das Recht zur Disposition von Auflagen. Die Ausübung wirtschaftlicher Macht oder gezielte Anreize zur Bevorzu­gung von Verlagen und Verlagserzeugnissen würden dieses - weltweit als vorbildlich an­gesehene - Vertriebssystem gefährden. Ein ungeschriebener Verhaltenscodex verhin­dert solche Eingriffe (Verlagsmarketing). K.

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Rechtswidriger massenhafter Afghanen-Import nach Deutschland: Baerbock gehört auf die Anklagebank!

Ihre fachliche Präpotenz, ihre hochnotpeinlichen Stilblüten, ihr verhaltensauffälliges infantiles Gehabe und albernes Gekichere, ihre mutmaßlichen Schwindeleien zu Biografie und Qualifikation sowie ihr schon sprichwörtliches ständiges Scheitern nicht nur an der englischen, sondern auch an der deutschen Sprache: All das tritt zurück hinter dem beispiellosen Sicherheitsversagen und der Verantwortungslosigkeit, die den Alptraum von Annalena Baerbocks unrühmlicher […]

Kein AfD-Ausschluss in Frankfurt: Schlappe für Jutta Ditfurth und ihre demokratieverachtenden Öko-Linksextremen

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