Die Distribution von Presseerzeugnissen der Verlagswirtschaft, insb. Zeitungen und Zeitschriften, erfolgt in Deutschland über 82 Grossisten an gut 90.000 Einzelverkaufsstellen (Ausnahme: Bahnhofsbuchhandel, der direkt beliefert wird). Die Grossisten haben sich zur Abnahme und Verbreitung aller Presseerzeugnisse verpflichtet und garantieren insoweit Pressefreiheit und Meinungsvielfalt. Dies ist der Grund für die Duldung als Gebietsmonopolisten durch das Kartellamt. Verlage tragen gegenüber dem Grosso das Warenrisiko (Remission), verfügen aber über das Recht zur Disposition von Auflagen. Die Ausübung wirtschaftlicher Macht oder gezielte Anreize zur Bevorzugung von Verlagen und Verlagserzeugnissen würden dieses - weltweit als vorbildlich angesehene - Vertriebssystem gefährden. Ein ungeschriebener Verhaltenscodex verhindert solche Eingriffe (Verlagsmarketing). K.
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