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Vertriebssystem

Die Ausgestaltung kann zentral, dezentral oder ausgegliedert erfolgen:

- Zentraler Vertrieb bedeutet, daß der Absatz über die eigene Marketingabteilung erfolgt. Dem Vorteil der besseren Lenkung und Kontrolle steht dabei die relativ große Marktferne entgegen.

- Dezentraler Vertrieb bedeutet, daß der Absatz über eigene Niederlassungen erfolgt. Dem Vorteil der größeren Marktnähe steht dabei der Nachteil der aufwendigeren Organisation entgegen.

- Ausgegliederter Vertrieb bedeutet die Abgabe der Marketingfunktion an Externe. Dies impliziert die größte Marktferne und ist unter Gesichtspunkten der Wettbewerbsgesetzgebung problematisch.
Nach Gutenberg sind aus der Sicht des Industriebetriebes dreimögliche Vertriebssysteme zu unterscheiden: das werkseigene Vertriebssystem, das werksgebundene Vertriebssystem und der rechtlich und wirtschaftlich ausgegliederte Vertrieb. Beim werkseigenen Vertriebssystem wird der Absatz durch rechtlich und wirtschaftlich unselbständige Teile der Unternehmung, also durch eigene Verkaufsniederlassungen oder Verkaufsfilialen, durchgeführt. Diese sind finanziell, personell und organisatorisch an Weisungen des Industriebetriebes gebunden. Beim werksgebundenen Vertriebssystem führt der Industriebetrieb den Absatz nicht selbst durch, sondern überträgt ihn auf rechtlich selbständige, aber wirtschaftlich durch Kapitalbeteiligung oder Vertragsgestaltung abhängige Unternehmungen.


Auch: Absatzsystem. I. e. S. nur ein Teil der Vertriebsorganisation: derjenige, durch den geregelt wird, wie die abzusetzenden Bankleistungen von der Bank zum Nachfrager gelangen. Im Wesentlichen handelt es sich um die Arten der Vertriebswege.

Von Vertriebssystemen wird gesprochen, wenn die Beziehungen zwischen Hersteller und Absatzmitt-lern innerhalb des Absatzkanals eine bestimmte Struktur angenommen haben. Es handelt sich um auf Dauer angelegte, vertraglich geregelte Organisationsformen der Distribution. Die vertraglichen Regelungen können ein Spektrum von einzelnen Vertriebsvereinbarungen bis hin zu kompletten Bindungssystemen, wie zum Beispiel Vertragshändlersystemen (Vertragshändler) oder Franchisesystemen (siehe   Franchising, mit Literaturangaben) umfassen. Siehe auch   Vertriebspolitik und   Vertriebssteuerung, jeweils mit Literaturangaben.

Literatur: Ahlert, D. (1981): Vertragliche Vertriebssysteme zwischen Industrie und Handel, Wies-baden.

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