Damit bezeichnet man den Zinssatz, den die Versicherungsgesellschaften als Mindestverzinsung der Kapitalanlagen kalkulieren.
Der Rechnungszins stellt die für alle Lebensversicherungsgesellschaften in Deutschland verbindliche Mindestverzinsung dar. Dieser Rechnungszins muss in jedem Fall während der gesamten Versicherungsdauer von der Lebensversicherung erzielt werden. Um die dauernde Erfüllbarkeit der Verträge sicherzustellen, muss der Rechnungszins so vorsichtig festgesetzt werden, dass er auch in Zeiten niedriger Kapitalmarktzinsen erwirtschaftet werden kann. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen hat seit den fünfziger Jahren nur einen Rechnungszins von drei bis vier Prozent im Jahr zugelassen. Siehe auch Garantiezins.
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