(Versicherungswirtschaft) wird im Rahmen der Festsetzung des Preises für die Risikoübemalune erhoben, wenn die Risikoprüfung ergibt, dass das zu übernehmende Risiko einer anderen Schadenverteilung mit höherem Schadenerwartungswert folgt als in der ursprünglichen Kalkulation angenommen. Siehe auch Risiko, versicherungstechnisches und Prämie (Versicherungswirtschaft).
Beitragszuschlag oder höhere Prämie zum Ausgleich eines erhöhten Risikos. Beispiel: in der Unfallversicherung bei gefährlichen Sportarten oder bestimmten beruflichen Tätigkeiten. Risikoerhöhung.
Selbstbeteiligung
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