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Risikoerhöhung

Nach einem Wohnungswechsel muss man eventuell mehr Prämie zahlen, wenn die neue Wohnung in einem Ort liegt, für den die Hausratversicherungsgesellschaft eine andere Risikoklasse vorsieht. Erhöht sich die Prämie, so kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Mitteilung kündigen. Eine Risikoerhöhung findet auch statt, wenn man als neues Hobby Fallschirmspringen wählt und in einer privaten Unfallversicherung ist. Risikoerhöhungen müssen den Versicherungsgesellschaften immer mitgeteilt werden. Empfehlenswert ist hier eine absteigende oder progressiv fallende Versicherungssumme, die zudem bis zu 50 Prozent preiswerter als eine gleich bleibende Risikopolice ist. Anfänglich wird eine hohe Versicherungssumme abgedeckt, die im Laufe der Zeit immer niedriger wird, parallel zur Tilgung des Kredits oder der Hypothek. Um die Schulden aber tatsächlich in voller Höhe abzudecken, müssen sie immer dem aktuellen Darlehensstand angepasst sein. Meistens führen gerade die linearen Kürzungen der Versicherungssummen zu Unterdeckung. Die Versicherung sollte beim Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Wohnung abgeschlossen werden - oft fordern dies auch Banken und Bausparkassen für den Fall, dass der Kreditnehmer stirbt.

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