(engl.: repurchase price). Preis, zu dem im Rahmen einer Rückkaufsvereinbarung (z. B. Devisenswap, Pensionsgeschäft) der Käufer verpflichtet ist, dem Verkäufer Vermögenswerte zurückzuverkaufen. Der R. setzt sich aus dem Kaufpreis und einem Preisaufschlag, der dem Zins für den während der Laufzeit der Operation zur Verfügung gestellten Liquiditätsbetrag entspricht, zusammen.
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