Zahlungen an die Bank für die Anmietung von Bankschließfächern. Safemieten sind Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen. Voraussetzung dafür ist aber, dass auch tatsächlich ein Zusammenhang mit Einnahmen aus Kapitalvermögen besteht.
Werden Schmuck, Versicherungsscheine o. ä. in dem Safe aufbewahrt, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.
Miete für einen aus betrieblichen Gründen gemieteten Safe ist Betriebsausgabe.
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