Sonderfall einer Abhängigkeitsbeziehung in Netzplänen (Netzplantechnik), der ein Tätigkeitsgraph mit der Zeitdauer Null zugeordnet ist. Beispiel: Der Verkauf eines Produktes und die Werbestreuung für das Produkt sollen nach Abschluß der Produktentwicklung beginnen; darüber hinaus beginnen die Werbemaßnahmen, nicht aber die Verkaufsaktivitäten, erst nach Abschluß der Werbebudgetierung. In diesem Fall ist eine Scheinaktivität mit dem Startpunkt „Ende Werbebudgetierung“ und dem Endpunkt „Beginn Werbestreuung“ einzuführen.
In der Netzplantechnik werden nach ihrer formalen Struktur Ereignisse, Tätigkeiten und Scheintätigkeiten unterschieden. Ein Ereignis liegt vor, wenn eine Teilaufgabe erfüllt oder abgeschlossen ist, mit einer Tätigkeit wird hingegen der Verbrauch von - Ressourcen oder von Zeit erfaßt, der erforderlich ist, um von einem zum nächsten Ereignis voranzuschreiten. Scheintätigkeiten wiederum stellen funktionale Zusammenhänge dar, die keinen Zeit- und Ressourcenaufwand benötigen.
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