ist eine im Geschäftsverkehr zwischen Kaufleuten häufig anzutreffende Art der Konfliktregelung. Voraussetzung dafür ist ein Schiedsvertrag, in dem sich die Vertragsparteien verpflichten, alle oder einzelne Streitigkeiten, die zwischen ihnen in Bezug auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis entstanden sind oder künftig entstehen, der Entscheidung durch ein Schiedsgericht zu unterwerfen. Im Streitfall ist dann nur ein Schiedsverfahren und nicht zusätzlich noch ein Verfahren vor den staatlichen Gerichten möglich. Gesetzlich geregelt ist das schiedsrichterliche Verfahren in den §§ 1025 bis 1065 Zivilprozessordnung (ZPO, österreichische). Internetadressen: www.iccwbo.org (Schiedsgerichtshof der Internationalen Handelskanuner in Paris, ICC); www.dis-arb.de (Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit).
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