in unter nordamerikanischem Einfluß stehenden Werbeagenturen übliches Entgeltsystem für von ihnen im Auftrag eines Kunden erbrachte Leistungen. Die Agentur tritt dabei sämtliche ihr durch die Einschaltung streufähiger Werbemittel des Auftraggebers in Werbeträgern zufließenden Rabatte und Provisionen an den Kunden ab. Dafür erhält sie von diesem eine Pauschaloder Einzel Vergütung für ihre Leistungen. Die Service Fee beträgt üblicherweise 17,65% vom Netto-Netto-Umsatz, d.h. vom Brutto-Umsatz minus Rabatte und Provisionen. Es können aber auch spezifische Honorare für die Leistungen der Agentur vereinbart werden. Dabei ist es für beide Seiten wichtig, in einem genauen Briefing vor Vertragabschluß den Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie der gewünschten Werbeaktivitäten festzulegen. U. U. muss die Pauschalierung in mehreren Schritten, dem Verlauf der Arbeiten folgend, vorgenommen werden. Wird das Entgelt für die Agentur aus den ihr bei der Durchführung des Auftrags erwachsenen Kosten zzgl. eines Gewinnaufschlages errechnet, dann spricht man von einem Ko- sten-Plus-System. Fordert ein potentieller Auftraggeber mehrere Werbeagenturen dazu auf, im Wettbewerb zueinander Werbekonzeptionen für den von ihm zu vergebenden Etat zu präsentieren, dann erhalten die teilnehmenden Agenturen i.d. R. ein Anerkennungshonorar. Dieses sollte zumindest die der Agentur durch die Beteiligung am Wettbewerb entstandenen Fremdkosten decken.
Vorhergehender Fachbegriff: Service Center | Nächster Fachbegriff: Service Key Account Management
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|