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Sonderorganisationen

(engl.: Specialized Agencies) im System der UN. Dies sind rechtlich, organisatorisch und finanziell selbstständige zwischenstaatliche internationale Organisationen. Sie haben eigene General-/Vollversammlungen bzw. -Konferenzen und ausgeprägte internationale Zuständigkeiten. Die Mitgliedschaft ist nicht von einer UN-Zugehörigkeit abhängig. Zu den durch Abkommen mit dem Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) der Vereinten Nationen verbundenen S. gehören: Ernährung- und Landwirtschaftsorganisation (FAO); Internationale Arbeitsorganisation (ILO); Internationale Fernmeldeunion (ITU); Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD); Internationaler Währungsfonds (IMF); Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO); Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO); Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO); Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNECSO); Weltbankgruppe mit Weltbank (IBRD), Internationaler Entwicklungsorganisation (IDA), Internationaler Finanz-Corporation (IFC), Multilateraler Investitions-Garantie Agentur (MIGA) und Internationalem Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID); Weltgesundheitsorganisation (WHO); Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO); Weltorganisation für Meteorologie (WMO) und Weltpostverein (UPU). Ferner sind Welthandelsorganisation (WHO oder WTO) und Welt-Tourismus-Organisation (WTO) Sonderorganisationen der Vereinten Nationen. Alle zusammen bilden gemeinsam mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) - die nicht an den ECOSOC angebunden ist - die „UN-Familie", die Gemeinschaft der den Vereinten Nationen angeschlossenen Organisationen.

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