Der Stellvertreter eines Funktionsträgers im Unternehmen, der auch bei Anwesenheit des vertretenen Stelleninhabers als Vertreter tätig ist. In vielen Führungssystemen ist der Einsatz eines ständigen Vertreters namentlich für höhere Vorgesetztenpositionen allgemein vorgesehen. Es läßt es auch bei sorgfältiger Aufgaben- und Befugnisabgrenzung oft nicht vermeiden, dass dabei die Vorgesetztenposition unklar wird und die Mitarbeiter zwei Vorgesetzte haben. In jedem Fall ist eine enge, ständige und zeitraubende Verständigung zwischen dem Stelleninhaber und seinem ständigen Vertreter notwendig. Bei einem kooperativen Führungsstil sollten und können ständige Vertreter im Interesse klarer Führungsverhältnisse vermieden werden. Wichtigste Voraussetzung dafür sind richtig bemessene — Kontrollspannen.
vgl. Abwesenheitsvertreter
Vorhergehender Fachbegriff: Ständige Fazilitäten | Nächster Fachbegriff: Ständiger Gerichtshof der Internationalen Handelskammer (ICC)
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|