Aufgabe des Substitutionsprinzips der Organisation nach Erich Gutenberg ist die Bestimmung des Optimums an fallweiser und genereller Regelung für betriebliche Tatbestände.
Das Substitutionsprinzip fordert dazu auf, fallweise durch generelle Regelungen solange zu ersetzen, bis ein Gleichgewicht zwischen Variabilität der betrieblichen Gegenstände und dem Ausmass gebundener Regelungen erreicht ist. Je mehr variable betriebliche Tatbestände vorfindbar sind, um so weniger kann die Substitution fallweiser durch generelle Regelungen erfolgen. Eine Überorganisation liegt demnach vor, wenn variable Tatbestände generell geregelt sind, eine Unterorganisation dagegen dann, wenn Wiederholungsvorgänge nicht generell geregelt sind. Schematisch läßt sich der Zusammenhang wie in der Abbildung oben darstellen.
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