sind Gläubigerpiere oder Eigentümerpapiere, die zum baldigen Verkauf bestimmt sind. Demnach sind sie immer im Umlaufvermögen auszuweisen. Sowohl nach IAS/IFRS als auch nach US-GAAP sind sie stets mit ihrem beizulegenden Wert (fair value) zu bilanzieren. Das ist — wie bei den availablefor-sale securities — nach US-GAAP der repräsentative Marktwert (FAS 115.3), während nach IAS/IFRS der fair value auch anhand eines Bewertungsmodells ermittelt werden kann (IAS 39.96). Wertschwankungen sind nach FAS 115.13 und IAS 39.103 unmittelbar in der laufenden Periode erfolgswirksam zu erfassen. Siehe auch Umlaufvermögen (mit Literaturangaben).
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