an das Ausland. Dabei handelt es sich um Darlehen inländischer Kreditgeber an ausländische Schuldner. Sie werden zur Finanzierung bestimmter kommerzieller Vorhaben im Ausland gewährt. Sie dürfen - gem. dem Grundsatz der Projektbindung - nicht im Zusammenhang mit deutschen Lieferungen oder Leistungen ins Ausland stehen; sie dürfen auch nicht zur Umschuldung (Ablösung von Verpflichtungen aus in- oder ausländischen Liefer- und Leistungsgeschäften) verwendet werden. Vgl. Gewährleistungen für ungebundene Finanzkredite an das Ausland.
Vorhergehender Fachbegriff: ungarisches Wirtschaftssystem | Nächster Fachbegriff: ungedeckte Lücke
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|