im internationalen Warenverkehr. Hierfür gibt es im Zolltarif das Zeichen VuB. Darunter fallen alle Vorschriften, die das Verbringen von Waren über die Hoheits- oder Zollgrenzen eines Staates verbieten oder einschränken. Sie sind von allen Zolldienststellen bei der zollamtlichen Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs zu beachten.
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