Wer als Vertreter falsch berät, haftet für die daraus resultierenden Schäden. Bei Einfirmenvertretern und Mehrfachvermittlern haftet das Unternehmen, in dessen Auftrag Verträge vermittelt werden, für Schäden. Schadensersatzansprüche können deswegen direkt an die Versicherungsgesellschaft gerichtet werden. Makler haben besondere Aufklärungsund Beratungspflichten zu beachten, da sie rechtlich als Interessenvertreter ihrer Kunden behandelt werden. Wer vorgibt, das Beste für seine Kunden tun zu wollen, muss sich bei Fehlverhalten daran messen lassen. Verletzt ein Makler diese Pflichten, macht er sich möglicherweise (aber nicht generell) schadensersatzpflichtig. Bei Falschberatung oder Fehlverhalten hat der Kunde nur eine Möglichkeit, Schadensersatz zu bekommen: Er muss den Makler deswegen verklagen. Allerdings geht die Rechtsprechung immer mehr dazu über, auch das Unternehmen, dessen Verträge vermittelt wurden, in die Haftung mit einzubeziehen.
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