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Warenwertpapier

Handelsrechtliches Wertpapier, das Rechte an schwimmenden oder lagernden Waren verbrieft, wie Konnossement, Ladeschein, Lagerschein. W. sind Traditionspapiere. Sie sind nur dann Orderpapiere, wenn sie die Orderklausel enthalten; andernfalls sind sie Rektapapiere. Das Indossament hat bei W. sowohl Transportwirkung als auch Legitimationswirkung.

Warenwertpapiere sind das Konnossement, der Ladeschein und der Lagerschein. Sie verpflichten den Aussteller, das Gut an denjenigen auszuliefern, der durch das Papier ausgewiesen ist.

sind Dokumente, in denen Rechte an Waren verbrieft sind. Sollen Waren übereignet werden, genügt die Übertragung der zugehörigen Wertpapiere durch Indossament, da es sich bei Warenwertpapieren um Orderpapiere (Order) handelt. Waren Wertpapiere sind z.B. das Konnossement, der Ladeschein und der Lagerschein.

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