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Warenwechsel

(auch Handelswechsel) Der Warenwechsel ist ein Wechsel, dem im Gegensatz zum Finanzwechsel ein Waren- oder Dienstleistungsgeschäft zugrunde liegt, also Ziehungen eines Verkäufers auf einen Verarbeiter und/oder Wiederverkäufer. Dem Warenwechsel ist also ein Wechsel, dem ein Waren- oder Dienstleistungsgeschäft zugrundeliegt.

Gegensatz:
Finanzwechsel,

siehe auchWechsel.

Handelswechsel.

(Handelswechsel) —Wechsel, der der Finanzierung eines Waren- oder Dienstleistungsgeschäfts dient. Im Unterschied dazu ist ein Finanzwechsel dadurch gekennzeichnet, dass ihm kein Hauptgeschäft zugrunde liegt. Der Vorteil des Warenwechsels gegenüber dem Finanzwechsel liegt vor allem darin, dass eine Refinanzierung der betroffenen Kreditinstitute bei der Deutschen Bundesbank nach § 19 BundesBankG nur möglich ist, wenn der Wechsel auf einem Waren- oder Dienstleistungsgeschäft basiert.         

Dem Warenwechsel, der häufig auch als Handelswechsel bezeichnet wird, liegt ein Warengeschäft zugrunde, was bei einem gezogenen   Wechsel bedeutet, dass der Warenverkäufer als Wechselaussteller einen Wechsel auf den Warenkäufer als Bezogenen einen Wechsel zieht, den der Bezogene ak-zeptiert und damit unwiderruflich bei Fälligkeit zu bezahlen hat. Der Bezogene (Warenkäufer) erhält — entsprechend der Laufzeit des Wechsels — ein Zahlungsziel, das es ihm ermöglicht, den Wechsel bei Fälligkeit aus dem Weiterverkaufserlös der Waren zu bezahlen.

oder Handelswechsel. S. Wechsel.

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