Multilateraler völkerrechtlicherVertrag vom 12.06.1973, der die Verbandsstaaten zum Schutz typographischer Schriftzeichen verpflichtet, Urhebern Inländerbehandlung zusichert, die Inanspruchnahme von Prioritätsrechten sowie die Hinterlegung von Schriftzeichen beim internationalen Büro oder den dafür zuständigen nationalen Behörden ermöglicht.
Vorhergehender Fachbegriff: Wiener Abkommen | Nächster Fachbegriff: Wiener Börse
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|