Begr. f. d. im bargeldlosen Zahlungsverkehr eingesetzten (Ausweis-)Karten. Diese berechtigen den Karteninhaber, bei den am Z.-System angeschlossenen Vertragsunternehmen bargeldlos zu zahlen. Es gibt unterschiedliche Z.; sie können eingeteilt werden: (1) nach der Liquiditätswirkung für den. Karteninhaber in Kreditkarten, Debitkarten, vorausbezahlte Karten. (2) nach weltweiten (wie EUROCARD, American Express, Diners Club), europäischen (wie eurocheque-Karte) und nationalen Z. (wie Kundenkarten). (3) nach dem Speichermedium in hochgeprägte Karten (in denen die Daten eingestanzt sind), Magnetstreifenkarten, Chipkarten oder Hybridkarten (mit Magnetstreifen und Chip). Zudem können Z. mit Zusatzfunktionen versehen werden, wie z. B. Scheckgarantie, Bargeldbezug, internationaler Versicherungsschutz.
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