Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Sozialabgaben

Sozialabgabenlast, -Sozialbudget

Die Gewinn und Verlustrechnung (s. § 157 Abs. 1 AktG 1965) weist an direkten Personalaufwendungen u. a. die Position s. Abgaben, soziale auf. Unter diesen Posten fallen nur die gesetzlichen s. A., die die Gesellschaft zu tragen hat (Arbeitgeberanteil). Dazu gehören z. B. Arbeitgeberanteile für Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, gesetzliches Kindergeld usw. Berichtigungen für die Vorjahre und Rückstellungen sind mitzuerfassen. Nicht ausgewiesen werden dürfen Arbeitnehmeranteile, die die Gesellschaft lediglich einbehält und abführt. Aufwendungen aufgrund des Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung sowie freiwillige Beiträge zu sozialen Einrichtungen dürfen hier nicht ausgewiesen werden, da sie keine Abgaben, soziale i. S. von gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen sind.

(= Sozialbeiträge) lohnabhängige Zwangsabgaben, die zweckgebunden für die Finanzierung der Sozialversicherung (gesetzliche Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-und Unfallversicherung) eingesetzt werden. Diese Finanzierungsform der Daseinsvorsorge ist das vorherrschende Einnahmeinstrument der Sozialversicherungshaushalte. Ihre Aufbringung erfolgt i.d.R. im Verhältnis 1:1 durch die sog. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge. Die Sozialabgaben (pay-roll taxes) lassen sich a priori weder dem Äquivalenzprinzip noch dem Leistungsfähigkeitsprinzip voll zuordnen. Einerseits stehen die am Arbeitseinkommen und nicht am individuellen Risiko orientierten Beiträge im klaren Gegensatz zum versicherungswirtschaftlichen Äquivalenzprinzip; andererseits werden sie von bestimmten Gruppen der Bevölkerung aufgebracht und weisen im Vergleich zur Lohn- und Einkommensteuer ein anderes, i.d.R. enger abgegrenztes, Einkommen als Bemessungsgrundlage auf.

Vorhergehender Fachbegriff: Sozial-Enquete-Kommission | Nächster Fachbegriff: Sozialabgabenlast



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten | Staatsanleihe | Woopies

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon