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Agio (Aufgeld)

(engl. premium) Derjenige Betrag, der bei der Emission eines Wertpapiers, einer Beteiligung oder einer Fondsanlage den Nennwert übersteigt, wird als Agio (it. für Aufgeld) bezeichnet. Auch bei der Rückzahlung (Tilgung) kann ein Agio auftreten, wenn der Rückzahlungsbetrag den Nennwert übersteigt. Im Agio können analog zum Disagio vorausbezahlte Gebühren (etwa die mit der Emission zusammenhängenden Kosten) und Provisionen (z. B. die Vertriebsprovision) enthalten sein, die bei Vertragsabschluss (Vertrag) entstehen und zum Nominalbetrag der Anlageform hinzugerechnet werden. Bei der Emission von Aktien ist das Agio in die Kapitalrücklage der Aktiengesellschaft einzustellen und wird somit Teil des bilanziellen Eigenkapitals. Ein Agio aus der Emission von Schuldverschreibungen wird in der Bilanz als passiver Rechnungsabgrenzungsposten, ein Rückzahlungsagio als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Die Position wird über die Laufzeit der Schuldverschreibung verteilt aufgelöst.

(1) Preisaufschlag auf den Nennwert eines Wertpapiers oder den Paritätskurs einer Devise: Nennwert bzw. Parität + Agio = Kurs.

(2) Differenz zwischen zwei Kursen wie z. B. zwischen dem Metall- und Papiergeldäquivalent der gleichen Währung oder zwischen dem Nominalwert eines Wertpapiers und seinem Kurswert (ausgedrückt i. v. H.). Agioberechnungen sind insb. üblich im Zusammenhang
(a) mit der Emission von Aktien oder Anleihen (Agio-Anleihen);
(b) bei der Optionsausübung durch Inhaber von Wandelanleihen, Optionsanleihen mit Optionsschein und Optionsscheinen, jeweils in Aktien. Nach Abzug der Emissionskosten ist das Agio der Kapitalrücklage zuzuführen.

Agio/Aufgeld (Ggs. Disagio) heißt bei Wertpapieren der Betrag, um den der Kurswert einer Anleihe bzw. einer Aktie über dem (rechnerischen) Nennwert liegt. Beispiel: Eine Aktie mit einem (rechnerischen) Nennwert von 5 € wird z. 13. für 25 € an den Ersterwerber verkauft. Das Agio beträgt hier 2 €. Das Agio bei neu ausgegebenen Aktien muss gern. 272 HGB in die Kapitalrücklage eingestellt werden. Wird eine Kluncker & Klonzee zu einem höheren als dem eigentlichen Goldwert verkauft, so wird auch dieser Aufschlag als Agio bezeichnet.

Aufgeld. In Prozent oder Geldeinheiten ausgedrückter Preisaufschlag, z. B. auf den Nennwert eines Wertpapiers. Gegensatz Disagio. Deport, Report

Agio (ital.) ist der Betrag, um den der Preis oder Kurs eines Wertpapiers oder Kredits seinen Nennwert übersteigt (Aufgeld).

(auch Aufgeld genannt). Bezeichnet die Differenz zwischen dem Nennwert (Nominalwert) einer Aktie und dem höheren Ausgabekurs (Emissionskurs). Beispiel: Nennwert einer neu auszugebenden Aktie 5 €, Ausgabekurs 20 €. Das Agio beläuft sich auf 15 € pro Aktie. Gegensatz zum Disagio. Das Agio ist als Kapitalrücklage zu verbuchen.

Das Agio oder Aufgeld ist der Differenzbetrag zwischen dem Nennwert und dem Kurswert beziehungsweise Emissionswerts eines Wertpapiers. So werden Aktien in der Regel über pari ausgegeben, während Anleihen zu pari oder unter pari emittiert werden.

Eine Anleihe kann mit einem Erwerbspreis, der über dem Nennwert der auf der Urkunde verbrieften Verbindlichkeit liegt, ausgegeben werden. Die Differenz zwischen dem Ausgabepreis und dem Nennwert wird als Agio oder Aufgeld bezeichnet. Der Zweck ist üblicherweise eine aktuelle Anpassung der Verzinsung an die Marktlage zum Emissionszeitpunkt. Der Nominalzins wird aus technischen Gründen bereits früher festgelegt. Der Emittent muß den Gegenwert des Agios auf die Laufzeit im Rahmen der Rechnungsabgrenzung verteilen.

Der Betrag, der sich als Differenz zwischen dem Nennbetrag und dem höheren Ausgabebetrag von Wertpapieren ergibt (Aufgeld). Bei der Ausgabe von Aktien ist das Agio in die gesetzliche Rücklage einzustellen (§ 150 II Nr. 2 AktG 1965), unterpariEmissionen sind nicht zulässig ($ 9 AktG 1965). Vgl. Disagio.

(Aufgeld, Preisaufschlag) Der Ausgabebetrag, der über den Nennwert hinausgeht. Disagio

1. Auch: Aufgeld, Aufschlag, Prämie. Betrag, um den der Ausgabebetrag eines Wertpapiers bzw. der Rückzahlungsbetrag eines Darlehens den Nennwert oder Nominalbetrag bzw. den erhaltenen Kreditbetrag überschreitet. Ggs.: Disagio, Abgeld, Abschlag.
2. Im bankmässigen Devisen- und Sortenhandel die Differenz zwischen Kaufpreis und Parität bzw. Leitkurs der betr. Währungseinheit. Ggs.: Deport, Disagio, Abgeld.
Bez. f. durch Inflation hervorgerufenen Wertzuwachs von Gold. 4. Bei bestimmten Kompensationsgeschäften Abschlag, den ein Switchhändler beim Ankauf einer weichen gegen harte Währung berechnet.

(Aufgeld) Preisaufschlag insb. auf den Nennwert eines Wertpapiers oder den Paritätskurs einer Devise: Nennwert bzw. Parität -I- Agio — Kurs. Eine Agio-Berechnung ist hauptsächlich bei der Emission von Aktien (Verbot der Un- terpari-Emission) und bei der Umwandlung der Wandelschuldverschreibung in Aktien üblich. Das Agio ist nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB der Kapitalrücklage zuzuführen (Gegensatz: Disagio).

ist bei Wertpapieren die Differenz zwischen dem Nennbetrag und einem höheren Kurs. Die Höhe des Agios wird grundsätzlich in Prozent des Nennbetrages angegeben. Wird für eine Anleihe mit 100 Euro Nennbetrag beispielsweise ein Kurs von 102 Euro ermittelt, so wird sie mit einem Agio von 2 % gehandelt;

Gegenteil   Disagio;
Siehe auch über pari, Disagio.



(Aufgeld)
Differenz zwischen Nominalwert und dem zu zahlenden Kurs eines Titels.
Gelangt eine Obligation mit einem Nennwert von 100 zu 100,5 % an den Markt, so beträgt ihr Agio (Aufgeld) 0,5 %. Beträgt der erste Kurs nur 99,5 %, so liegt ein Disagio (Abschlag) von 0,5 % vor.
Agio ist auch üblich bei Aktienemissionen, Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen bezüglich der über die letztgenannten Papiere erworbenen Aktien sowie beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen an Personengesellschaften.
Das Aufgeld (Agio), das ein Anleihegläubiger bei der Rückzahlung erhält, gehört zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und ist bei Privatleuten erst dann zu versteuern, wenn es ihnen bei der Einlösung zufließt. Buchführende Kaufleute dagegen lösen den anteiligen Rückzahlungsgewinn mit einem laufzeitbezogenen Bruchteil auf, wenn die Forderung zum Betriebsvermögen gehört. Der zu bildende passive Rechnungsabgrenzungsposten stellt bewertungsrechtlich keinen Schuldposten dar und mindert demzufolge nicht den Einheitswert des Betriebsvermögens.

Aufgeld.

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