(abgek. BAB) Im Betriebsabrechnungsbogen werden die Gemeinkosten und die innerbetrieblichen Leistungen erfasst und verrechnet (innerbetriebliche Verrechnung). Der Betriebsabrechnungsbogen (BAB) ist ein entsprechend dem organisatorischen Aufbau eines Unternehmens zu gestaltendes Formular für die Durchführung der Kostenstellenrechnung. Das Ziel besteht darin, alle Kosten für extern bezogene Leistungen (z. Betriebsabrechnungsbogen Energie) und die hausintern erbrachten Leistungen auf die Kostenstellen zu verrechnen, die verantwortlich für die Erstellung der externen Produkte sind. Die Energiekosten werden z.Betriebsabrechnungsbogen auf Basis einer Bezugsgröße (z. Betriebsabrechnungsbogen nach Raumfläche) den einzelnen Kostenstellen weiterbelastet.
(BAB) Die Aufgaben der Kostenstellenrechnung können abrechnungstechnisch auf dem Wege der kontenmässigen Verbuchung oder in statistisch-tabellarischer Form (BAB) erfüllt werden. Die kontenmässige Kostenstellenrechnung, die lange Zeit hinter die tabellarische Abrechnung mit Hilfe des BAB zurückgetreten war, hat mit zunehmender EDV-Abrechnung wieder an Bedeutung gewonnen. Allerdings besteht hier kein echter Gegensatz mehr zwischen beiden Formen, da man sich bei EDV-Abrechnung auch den BAB (als Tabelle) ausdrucken lassen kann. Der BAB ist eine Tabelle, in der zeilenweise die Kostenarten und spaltenweise die Kostenstellen aufgeführt sind.
Seine Aufgaben, auch als "Arbeitsanweisung" für die Durchführung der Kostenstellenrechnung bezeichnet, sind:
• Verteilung der primären Gemeinkosten auf die Kostenstellen nach dem Verursachungsprinzip,
• Durchführung der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung,
• Bildung von Kalkulationssätzen,
• Kontrolle der Kosten bzw. ihre Vorbereitung (Kostenkontrolle).
Im BAB werden grundsätzlich nur Gemeinkosten verrechnet; denn die Einzelkosten lassen sich verursachungsgemäss den Kostenträgern zurechnen und werden abrechnungstechnisch um den BAB herumgeführt . Wenn man dennoch in einem BAB gelegentlich die Einzelkosten oder Teile davon aufnimmt, dann geschieht dies nur deshalb, weil die Einzelkosten zur Ermittlung bestimmter Kalkulationssätze als Bezugsbasis benötigt werden, wodurch man bequem auf sie zurückgreifen kann. Die einzelnen Arbeitsschritte (Aufgaben) des BAB lassen sich wie folgt skizzieren: Zunächst werden die primären Gemeinkosten aus der Kostenartenrechnung in die linke Spalte des BAB übernommen und von dort auf die einzelnen Hilfs- und Hauptkostenstellen verteilt, die diese Gemeinkosten verursacht haben. Nach dieser Verteilung kennt man die Summe der primären Gemeinkosten für jede Kostenstelle, auch für die Hilfskostenstellen (vgl. Zeile 11 im BAB der Übersicht unten). Sekundäre Gemeinkosten sind an dieser Stelle des Abrechnungsgangs noch nicht entstanden. Da die Hilfskostenstellen - gemäss Definition bei Haupt- und Hilfskostenstellen - ihre Kosten nicht auf die Kostenträger, sondern auf andere Kostenstellen abrechnen, hat als nächstes die innerbetriebliche Leistungsverrechnung zu erfolgen, d.h. die Umlage der Kosten der Hilfskostenstellen auf jene Kostenstellen, die die entsprechenden Leistungen empfangen haben. Dies wird so lange durchgeführt, bis alle Kosten der Hilfskostenstellen auf die Hauptkostenstellen verteilt sind. Nach Abschluss dieser Verteilung kennt man für jede Hauptkostenstelle die Summe der sekundären Gemeinkosten und - da die primären bereits bekannt sind - auch die Summe der gesamten Gemeinkosten. Man führt an dieser Stelle gewöhnlich eine Rechenkontrolle durch: Die Summe der gesamten Gemeinkosten aller Hauptkostenstellen (Zeile 15) muss gleich sein der Summe aller primären Gemeinkosten, die zu Beginn der Rechnung aus der Kostenarten- rechnung übernommen wurden (Zeile 11); denn bei allen Rechenoperationen im BAB wurden weder Kosten weggenommen noch hinzugefügt, sondern nur umverteilt. Die Hauptkostenstellen rechnen nun — gemäss Definition - ihre Gemeinkosten auf die Kostenträger ab. Diese Verrechnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger ist bereits ein Teil der Kalkulation und kann nur durchgeführt werden, wenn Kalkulationssätze zur Verfügung stehen. Man ermittelt sie im BAB "unter dem Strich" (vgl. Zeilen 15, 16 und 17 im BAB). Die Kalkulationssätze werden vor allem dazu benötigt, die Gemeinkosten der einzelnen Kostenstellen verursachungsgerecht auf jene Kostenträger zu verteilen, die diese Kostenstellen durchlaufen bzw. beansprucht haben. Die Kalkulationssätze sind also unentbehrlich für die Stückkostenermittlung nach den verschiedenen Verfahren der Zuschlagskalkulation. Hinsichtlich der Kostenkontrolle im BAB gilt folgendes: In einer Normalkostenrechnung stellt man die ermittelten Istkosten den Normalkosten gegenüber und errechnet als Differenz Kostenüber- und -unterdeckungen als Anhaltspunkte für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit in den einzelnen Kostenstellen. In einer Plankostenrechnung wird die (weitaus differenziertere und leistungsfähigere) Kostenkontrolle nur noch zum Teil im BAB und zum anderen Teil in Spezialrechnungen ausserhalb des BAB durchgeführt. Dabei wird der BAB gewöhnlich aufgeteilt in ein Blatt pro Kostenstelle. Durch Gegenüberstellung der Ist- und Sollkosten ermittelt man pro Kostenstelle und vor allem pro Kostenart die sog. "Verbrauchsabweichungen" als einen Massstab (neben anderen!) zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit.
Der BAB ist die tabellarische Durchführung der Umrechnung der Kostenarten auf die Kostenstellen, kurz: eine tabellarische Kostenstellenrechnung. Er enthält zeilenweise die Kostenarten und spaltenweise die Kostenstellen. Vorgehen: Der BAB stellt eine Arbeitsanweisung für die Kostenstellenrechnung dar, die sich in sieben Schritte gliedern läßt:
(1) Erste Umlage:
Verteilung der primären Kosten (das sind die Kosten der von außen bezogenen Kostengüter) auf die Kostenstellen, die diese Kostengüter verbrauchen.
(2) Zweite Umlage:
Verteilung der Leistungen der allgemeinen Hilfskostenstellen auf die Fertigungshilfs- und Hauptkostenstellen, die diese Leistunge in Anspruch nehmen.
(3) Dritte Umlage:
Verteilung der Leistungen der Fertigungshilfskostenstellen auf die Fertigungshauptkostenstellen, die diese Leistungen verbrauchen.
(4) Ermittlung der Kosten sämtlicher Hauptkostenstellen.
(5) Errechnung von Kalkulationssätzen oder Kalkulationszuschlagssätzen.
(6) Feststellung von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen, die sich bei Durchführung einer Normal- oder Plankostenrechnung ergeben können.
(7) Ermittlung von Kennzahlen zur Kostenkontrolle.
Die ersten vier Schritte gehören zum Kernbereich des BAB (vgl. Grafik), wobei die innerbetriebliche Leistungsverrechnung, die bei sich gegenseitig beliefernden Kostenstellen erforderlich wird, meist außerhalb des BAB durchgeführt wird.
Die Schritte (5), (6) und (7) erfolgen "unter dem Strich", nachdem man die Gesamtkosten der Hauptkostenstellen errechnet hat.
Problem:
(1) Die Verteilung der primären (= von außen bezogenen) Kosten ist problematisch, soweit es sich nicht um Kostenstelleneinzelkosten handelt, die den Stellen ohne Schlüssel direkt zurechenbar sind. Bei den Kostenstellengemeinkosten behilft man sich mit mehr oder weniger pauschalen Verteilungsschlüsseln (Gemeinkostenschlüsselung), in deren Natur eine gewisse Unzulänglichkeit liegt.
(2) Problematisch ist häufig auch die Zurechnung der sekundären Kosten, der selbsterstellten Kostengüter, deren Ergebnis die zweite und dritte Umlage zeigt. Es handelt sich dabei um die innerbetriebliche Leistungsverrechnung, die in der Praxis häufig noch nach ungenauen Methoden (z. Betriebsabrechnungsbogen Stufenleiterverfahren) durchgeführt wird. Die Verrechnung der Leistungen sich gegenseitig beliefernder Kostenstellen sollte nach Möglichkeit genau (z. Betriebsabrechnungsbogen nach dem Gleichungsverfahren) erfolgen.
(3) Neben der tabellarischen Darstellung der Kostenstellenrechnung, wie sie der BAB bietet, kennt man auch die kontenweise Kostenstellenrechnung. Das sind zwei Darstellungsformen, die sich nur durch die äußere Aufmachung unterscheiden, ohne daß ein sachlicher Gegensatz existiert. Bei vielen EDV-Abrechnungen lassen sich beide Darstellungsformen ausdrucken.
ist die tabellarische Durchführung der Kostenstellen- und Kostenartenrechnung, dabei sind die Kostestellen horizontal und die Kostenarten vertikal einander zugeordnet. Aufgaben:
1. Verteilung der Gemeinkostenarten auf die Kostenstellen.
2. Umlage der allgemeinen Kostenstellen auf die nachgelagerten Kostenstellen.
3. Umlage der Kosten der Hilfskostenstellen auf die Hauptkosten-stellen.
4. Ermittlung von Kalkulationszuschlägen für jede Endkostenstelle durch Gegenüberstellung von Einzel- und Gemeinkosten für die Vor- und Nachkalkulation.
5. Feststellung von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen, die bei der Verwendung von Normalgemeinkostensätzen auftreten, wenn die verrechneten Normalgemeinkosten und die entstandenen Istkosten voneinander abweichen.
6. Ermittlung von Kennzahlen, um die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Kostenstellen durchführen zu können.
Die Kostenarten werden zunächst mit Hilfe von Schlüsseln, die dem Kostenverursachungsprinzip genügen sollen, auf die Kostenstellen verteilt. Die ermittelten Gemeinkosten der allgemeinen Kostenstellen werden z.Betriebsabrechnungsbogen nach dem Kostenstellenumlageverfahren auf die nachfolgenden Stellen umgelegt. Auf die gleiche Weise wird bei der Umlage der Hilfskostenstellen auf die dazugehörigen Hauptkostenstellen vorgegangen. Durch Addition der Einzel- und Gemeinkosten je Fertigungskosten-stelle ergeben sich die Fertigungskosten je Stelle. Hieraus können die Gemeinkostenzuschläge errechnet werden. Zur Wirtschaftlichkeitskontrolle kann im Betriebsabrechnungsbogen ein Soll-Ist-Vergleich durchgeführt werden. Für jede Kostenstelle ist dann eine Spalte für die Sollkosten und die Istkosten anzulegen. Sollen auch die Einzelkosten in den Betriebsabrechnungsbogen aufgenommen werden, so sind sogenannte Ausgliederungsstellen zu bilden. Der Betriebsabrechnungsbogen für die Kostenstellenrechnung wird auch als BAB I bezeichnet.
Hat ein BAB I nur Hauptkostenstellen, so wird er als einstufiger BAB I bezeichnet. Sind auch allgemeine Kostenstellen und Hilfskostenstellen aufgeführt, so ist es ein mehrstufiger BAB I (innerbetriebliche Leistungsverrechnung).
Das wichtigste Instrument für die Erfüllung der Rechnungsziele einer Kostenstellenrechnung ist der Betriebsabrechnungsbogen Er ermöglicht eine Erfassung und Verteilung der Gemeinkosten in tabellarischer Form. Die Betriebsabrechnung kann in der einfachsten Form auf einem Bogen durchgeführt werden. Häufig wird der Umfang der Kostenstellenrechnung aber so groß, daß eine Unterteilung des Betriebsabrechnungsbogen in Einzelbögen erforderlich wird. In Plankostenrechnungen hat man in der Regel für jede Kostenstelle ein eigenes Kostenstellenblatt bzw. einen Kostenstellenplan. Durch eine systematische Zusammenfassung der Einzelbögen bzw. Kostenstellenblätter kann jedoch die Übersichtlichkeit der tabellarischen Abrechnung erhalten bleiben. In den Betriebsabrechnungsbogen gehen die gesamten Gemeinkosten der Unternehmung ein, da in ihm die Verteilung der Gemeinkostenarten über die Kostenstellen auf die Kostenträger durchgeführt wird. Häufig gibt man darüber hinaus auch die Einzelkosten im Betriebsabrechnungsbogen an. Der Grundsätzliche Aufbau des Betriebsabrechnungsbogen wird ersichtlich. In horizontaler Richtung enthält er die Kostenstellen, in vertikaler die Kostenarten der Unternehmung. Horizontal wird nach einer Spalte für die Bezeichnung der Kostenarten und der Angabe der Gesamtkosten je Kostenart für jede Kostenstelle eine Spalte gebildet. Dabei unterscheidet man insbesondere Vor und Endkosten, sowie Haupt und Hilfskostenstellen. Daneben können Spalten für zwischensummen vorgesehen werden. In der vertikalen Gliederung lassen sich drei Wichtige Bereiche unterscheiden. Sie richten sich nach den drei Verteilungsproblemen, die in der Kostenstellenrechnung zu lösen sind. Die erste Gruppe von Zeilen umfaßt die verschiedenen Gemeinkostenarten und ihre Verteilung auf die Kostenstellen. Man nennt diesen Teil auch die Primärkostenrechnung, da er sich auf die »primären« Kosten für von außerhalb der Unternehmung bezogene Güter bezieht. Als zwischensumme erhält man die gesamten primären Kosten für jede Vor und Endkostenstelle. Eine zweite Gruppe von Zeilen dient zur Durchführung der Kostenstellenumlage oder innerbetrieblichen Leistungsverrechnung. In ihr werden die in Vor oder Endkostenstellen enthaltenen Kosten für innerbetriebliche Leistungen den empfangenden Kostenstellen zugeteilt. Ergebnis dieses Bereichs ist die Summe aus primären und sek und ären Kosten für jede Endkostenstelle. Die letzte Gruppe von Zeilen ist für die Bestimmung von Zuschlagssätzen der Endkostenstellen vorgesehen.
Literatur: Haberstock, L., Kostenrechnung I, Einführung, 9. Aufl., Hamburg 1993. Haberstock, L., Kostenrechnung II, (Grenz-)Plankostenrechnung, 7. Aufl., Hamburg 1986. Haberstock, L., Grundzüge der Kosten- und Erfolgsrechnung, 4. Aufl., München 1993.
Siehe Betriebsabrechnungsbogen
Siehe auch: Betriebsabrechnungsbogen
Betriebsabrechnungsbogen
Abkürzung für Bank(en)aufsichtsbehörde.
Abk. für Betriebsabrechnungsbogen.
Abk. für Betriebsabrechnung, Abk. auch für Betriebsabrechnungsbogen; zum Betriebsabrechnungsbogen siehe Betriebsabrechnung, Kapitel 3 und
4.
Siehe auch: einstufiger BAB
ist der Ausdruck für einen Betriebsabrechnungsbogen, der als Kostenstellen nur Hauptkostenstellen enthält, also keine innerbetriebliche Leistungsverrechnung durchgeführt wird. (mehrstufiger BAB)
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