(engl.: reverse transactions). Begr. f. ein Instrument der Refinanzierung, das im Rahmen der Offenmarktgeschäfte des ESZB eingesetzt wird. B. T. erfolgen entweder über Pensionsgeschäfte oder über Pfandkredite. Im ersten Fall erfolgt ein Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten seitens der Zentralbank auf der Grundlage einer Rückkaufsvereinbarung. Dabei wird das Eigentum an den Vermögenswerten - befristet - übertragen. Im zweiten Fall erfolgt eine Kreditgewährung seitens der Zentralbank gegen Verpfändung von refinanzierungsfähigen Sicherheiten. Dabei verbleibt das Eigentum an den Vermögenswerten beim Schuldner (Pensionsgeber). Es wird nur ein rechtswirksames Sicherungsrecht eingeräumt. Über regelmäßige b. T. werden das Hauptrefinanzierungsgeschäft und das längerfristige Refinanzierungsgeschäft abgewickelt. Von Fall zu Fall kommen b. T. bei Feinsteuerungsoperationen und strukturellen Operationen zum Einsatz. Monetären Finanzinstituten wird über b. T. nur für einen bestimmten Zeitraum Bankenliquidität bereitgestellt bzw. entzogen. Gegensatz: Definitive Käufe bzw. Verkäufe, Outright-Geschäfte.
Geschäft (sogenannte reverse transaction), bei dem das Eurosystem Vermögenswerte auf Basis einer Rückkaufsvereinbarung kauft oder verkauft oder Kredite gegen Verpfändung von Sicherheiten gewährt.
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