Gesamtzahl der im Produktionsprozess einer Volkswirtschaft (oder einer einzelnen Unter- nehmung) eingesetzten Arbeitskräfte. In der amtlichen Statistik der Bundesrepublik kommt die Anzahl der Erwerbstätigen diesem Begriff am nächsten. In der volkswirtschaftlichen Theorie eines der Erklärungsobjekte der Einkommens- und Beschäftigungstheorie.
1. Auslastung vorhandener Produktionskapazitäten eines Unternehmens.
2. Tatsächlicher Einsatz von Erwerbspersonen innerhalb einer festgelegten Periode bzw. zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Die Beschäftigung ist eine Maßgröße für die Nutzung der im Unternehmen vorhandenen Kapazitäten zur Leistungserstellung in einem bestimmten Zeitabschnitt, größenmäßig ausgedrückt als Plan-, Normal- oder Istbeschäftigung. Je nach Wirtschaftssparte wird die Beschäftigung unterschiedlich ausgedrückt. Im Rahmen der Kostenrechnung versteht man unter Beschäftigung die Leistung einer Kostenstelle, ausgedrückt in Bezugsgrößeneinheiten bzw. Standards of performance (Leistungsarten) der jeweiligen Kostenstelle.
Diese Beschäftigung mit einem Instrument zur Leistungserfassung wird allgemein auch als Betriebsdatenerfassung (BDE) bzw. Verwaltungsdaten- erfassung genannt. Sie wird manuell oder elektronisch gemessen. Bei den Strukturkosten besteht die Beschäftigungsbasis in der Zahl der Vorgänge (z.Beschäftigung Anzahl Bestellungen, Anzahl Kundenkonten ...) mit der Folge der Leistungsmengeninduziertheit der Strukturkosten.
Beschäftigung ist also die Ausnutzung der betrieblichen Kapazität.
Beispiel:
(1) Outputorientierte Messung mit Hilfe der Leistungseinheiten pro Periode (Stück/Jahr, Hektoliter/Monat, m3/Tag).
(2) Inputorientierte Messung durch Maschinenstunden/Monat, Arbeitsstunden/Tag.
Bezeichnung für die Ausnutzung der Kapazität. Das Verhältnis zwischen der Beschäftigung (genutzten Kapazität) und der vorhandenen Kapazität wird durch den Beschäftigungsgrad oder Kapazitätsausnutzungsgrad ausgedrückt. Die Beschäftigung ist, wird sie an der Ausbringung gemessen (Beschäftigungsmaßstab), bei gegebener Kapazität der wichtigste Kostenbestimmungsfaktor. Da sich nur sehr selten die Gesamtausbringung für eine Unternehmung angeben läßt, ist es für die Betrachtung der Kosten in Abhängigkeit von der Ausbringung zweckmäßig, die Ausbringung solcher Teilbereiche oder Kostenstellen getrennt voneinander zu ermitteln, die eine homogene oder weitgehend homogene Leistungserstellung aufweisen. Bei betrieblichen Teilbereichen mit homogener Leistungserstellung kann für den Kostenverlauf in Abhängigkeit von der Beschäftigung unmittelbar die Ausbringung als Maßstab verwendet werden (vgl. Optimalbeschäftigung Normalbeschäftigung, Unterbeschäftigung, Überbeschäftigung).
Die Beschäftigung ist eine Bezeichnung für die Ausnutzung der Kapazität eines Betriebes. Sie kann in Mengeneinheiten oder in Zeiteinheiten gemessen werden.
Plankostenrechnung Beschaffungsmarkt
In der Gesundheitswirtschaft:
Begriff, mit dem häufig die Gesamtzahl der Beschäftigten in einer Branche und deren Entwicklung bezeichnet wird. So ist die Beschäftigung in der Gesundheitsbranche von 1997 bis 2005 von 4,107 auf insgesamt 4,264 Millionen Beschäftigte gestiegen.
Darüber hinaus wird nach der Art der Beschäftigung zwischen geringfügig Beschäftigten, Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten unterschieden.
Tab. 1: Gesundheitspersonal 2005 nach Einrichtungen und Art der Beschäftigung in 1000
Quelle: Statistisches Bundesamt 2006
Gesundheitseinrichtungen
Beschäftigte insgesamt
Darunter: Teilzeitbeschäftigte
Darunter: Beschäftigte Frauen
Darunter: In Teilzeit beschäftigte Frauen
Einrichtungen insgesamt
4.264
1.198
3.082
1.086
Inanspruchnahme des Arbeitskräftepotentials einer Volkswirtschaft. Das Ausmass dieser Inanspruchnahme wird Beschäftigungsgrad genannt. Je nach Höhe des Beschäftigungsgrades spricht man von - Über-, - Unter- bzw. Vollbeschäftigung. Komplementär zur Beschäftigung ist die Arbeitslosigkeit. Die Analyse der Determinanten und der gesamtwirtschaftlichen Wirkungen der Beschäftigung ist Gegenstand der Beschäftigungstheorie. Die Beeinflussung der Beschäftigung ist Aufgabe der - Beschäftigungspolitik. Die gesamtwirtschaftliche Beschäftigung ist nicht mit dem statistischen Begriff der »abhängig Beschäftigten« und damit verwandten Begriffen gleichzusetzen. Nahe kommt hingegen der statistische Begriff der - Erwerbstätigen (dem Arbeitskräftepotential entspricht am ehesten der statistische Begriff - »Erwerbspersonen«). Im Hinblick auf die Fragestellung der Beschäftigungstheorie ergeben sich gleichwohl Abgrenzungsprobleme. Sie betreffen die Einbeziehung der Angehörigen der Streitkräfte, die Erfassungsschwierigkeiten bei der Schwarzarbeit sowie das Kriterium der Einschaltung in den Marktprozess (aufgrund dessen Hausfrauen i.allg. nicht zu den Erwerbstätigen rechnen, wohl aber mithelfende Familienangehörige wie beispielsweise Bäuerinnen).
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