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Bilanzverlängerung

Unter Bilanzverlängerung versteht man die Zunahme der Summe der Aktiva und Passiva einer Bilanz um den gleichen Betrag. Das Gegenteil ist die Bilanzverkürzung. Durch einen Geschäftsvorfall nimmt sowohl ein (oder mehrere) Aktivposten als auch ein (oder mehrere) Passivposten zu. Beide Bilanzseiten verlängern sich dadurch.

Beispiel: Eine Bank gibt einen Kredit und schreibt dem Kreditnehmer diesen Betrag zur Verfügung auf seinem Konto gut.

Veranschaulicht man Finanzierungsvorgänge am Bilanzbild der Unternehmen, dann wird deutlich, dass alle Finanztransaktionen in der Form von Einzahlungen, die später zu Auszahlungen führen, bilanzverlängernde Wirkung haben. Bilanzverlängernd wirkt die Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes durch Fremdkapitalaufnahme (Kreditaufnahme bei einer Bank, Emission einer Anleihe) wie durch Eigenkapitalaufnahme (Kapitalerhöhung gegen Einlagen).

Eine Bilanzverlängerung ist allerdings nicht zu verzeichnen, wenn rein konsolidierende Maßnahmen betrachtet werden. So sind ein Schuldnerwechsel wie auch die Eigen-Fremdkapital-Substitution bilanzsummenneutrale Transaktionen. Bilanzverlängernd wirken auch Zahlungsmittelbestandserhöhungen durch Verminderung sonstiger Aktiva bei gleichzeitiger Erhöhung des Eigenkapitals. Insbesondere ist bei solchen Vorgängen des Aktivtauschs an die Selbstfinanzierung zu denken, mit der man den Verkauf von Wertpapieren, Vorräten, Waren oder Anlagegegenständen über dem Buchwert bezeichnet.

Gegenteil Bilanzverkürzung.

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