definiert Dienstleistungen eines Carriers im Seefrachtgeschäft. Der Carrier organisiert neben dem reinen Seetransport auch den Transport zum bzw. vom Seehafen, den sogenannten Vor- und Nachlauf. In diesem Fall trägt der Carrier die Haftung für den gesamten Transport. Bei der Merchant’s Haulage wird im Gegensatz dazu der Vor- und Nachlauf vom Versenderin Eigenregie oder durch einen vom Versender beauftragten Spediteur durchgeführt.
Beide Varianten erfolgen in der Regel auf dem Wege des Containerverkehrs Füll Container Load (FCL) oder Less than Container Load (LCL). Im Fall einer FCL-Verladung belädt der Versender den Container, während der Empfänger, für den die Ladung bestimmt ist, ihn entlädt. Im Fall einer LCL-Verladung wird der Container, in dem sich Lieferungen für mehrere Empfänger befinden, im Containerhafen in der Container Freight Station (CFS)em- bzw. ausgepackt.
(CH). International gebräuchliche Klausel in Seefrachtverträgen. CH besagt, dass der Reeder/Verfrachter dem Absender einen leeren Container an einem gewünschten Ort und zum gewünschten Zeitpunkt bereitstellt. Der Absender belädt den Container. Danach befördert der Verfrachter den Container zum Ladehafen oder liefert ihn an einen vom Empfänger zu bestimmenden Ort. Von dort holt der Verfrachter den Container nach seiner Entladung durch den Empfänger wieder ab. Vgl. Merchant\'s Haulage (MH), Voll-Con- tainerladung (FCL), Teil-Containerladung (LCL), FCL for delivery FCL, LCL for delivery LCL, Feederschiff
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