(Gedeckter Optionsschein) Bezeichnung für einen nackten Optionsschein, bei dem der Emittent das Basisinstrument entweder im eigenen Bestand hält oder aufgrund vertraglicher Vereinbarungen auf den entsprechenden Bestand eines Dritten zurückgreifen kann.
Gedeckter Optionsschein, bei dem der aus dem Schein Verpflichtete nicht der Emittent des Basisinstrumentes ist. Häufig geben Banken solche Scheine auf Basiswerte wie Aktien, Zinsen, Indexe oder Währungen aus. Zur Sicherung der Liefer- oder Ausgleichsfähigkeit kann ein Bestand am Basisinstrument, z.B. der betreffenden Aktien, beim Emittenten bestehen.
Aktienoptionsschein
Auch gedeckter Optionsschein genannt. Der Käufer des Covered Warrant kann vom Emittenten (i. d. R. ist dieses eine Bank) innerhalb der Laufzeit für eine konstante Zahl von Scheinen eine festgelegte Anzahl Aktien zu einem bestimmten Preis verlangen. Die Aktien selbst liegen bereits in einem Sperrdepot der Bank. Der Anleger rechnet beim Kauf mit steigenden Aktienkursen. Verdienen kann er jedoch nur, wenn die Summe aus Bezugspreis der Aktie und Preis der Scheine bei Fälligkeit unter dem dann aktuellen Kurs der Aktie liegt. i. d. R. kann man davon ausgehen, dass die Situation für den Anleger besser wird, je länger die Restlaufzeit des Scheins ist. Steigt die Aktie nicht um den erforderlichen Betrag innerhalb der oft recht kurzen Laufzeit, wird der Schein wertlos. Der Begriff Covered Warrant hat sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt. Heute versteht man auch darunter, wenn statt der physischen Lieferung der Aktien ein Barausgleich erfolgt. Diese Anlage eignet sich nur für erfahrene Anleger.
Der Kursgewinn ist nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei.
Siehe auch: Naked Warrants, Optionsschein
Optionsscheine, siehe auch Optionen.
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