Europäisches Wiederaufbauprogramm
Siehe auch: ERP
Abk.: ERP; ein 1947 nach den Vorschlägen des damaligen amerikanischen Außenministers G. C. Marshall (Marshall-Plan) von den USA geschaffenes Hilfs- bzw. Aufbauprogramm (im wesentlichen Geschenke und Kredite) für die durch den Krieg zerstörten europäischen Länder. Die bei der Bank deutscher Länder (heute Deutsche Bundesbank) auf lauf enden Mittel aus der Kredittilgung der deutschen Wirtschaft wurden 1953 in das Eigentum der Bundesrepublik Deutschland überführt und bilden seither das ERP-Sondervermögen" des Bundes. Dies ist ein revolvierender (Revolvingkredit) Kapitalfonds, der heute u. a. zur Förderung der mittelständischen Wirtschaft, zur Kapitalhilfe und zur Exportförderung von Anlagegütern in Entwicklungsländer verwendet wird.
Europäisches Wiederaufbauprogramm
(ERP) - Europäisches Wiederaufbauprogramm
(ERP)
Sondervermögen des Bundes (unter Verwaltung des BMWi), beruht auf einem 1949 zwischen den USA und der Bundesrepublik geschlossenen Abkommen. Die ersten Einlagen wurden erbracht aus den Rückflüssen von Marshall-Plan-Geldern, ein vom damaligen amerikanischen Außenminister Marshall initiiertes Hilfs- und Aufbauprogramm, zum Aufbau des kriegszerstörten Europa (auch Marshall-Plan genannt).
Aus dem »ERP-Sondervermögen« des Bundes (revolvierender Kapitalfonds) werden Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft sowie Exporte von Anlagegütern in Entwicklungsländer gefördert. Heute werden damit auch Existenzgründungen, vor allen Dingen in den neuen Bundesländern, finanziert.
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