Staatsschuldformen
Siehe Finanzierungsschätze.
Variante einer unverzinslichen (abgezinste) Schatzanweisung, die von der Bundesrepublik Deutschland seit 1975 begeben wird. Die Finanzierungsschätze werden zumeist den Geldmarktpapieren zugerechnet. Ihre Laufdauer beträgt ex Emission entweder knapp unter einem oder knapp unter zwei Jahre. Finanzierungsschätze werden nur noch als Wertrechte begeben und sind in Stückelungen von 1.000 DM oder einem Vielfachen erhältlich. Die Titel werden nicht an der Börse gehandelt und können vor Ende der Laufdauer nicht zurückgegeben werden.
Schuldverschreibungen des Bundes mit einer Laufzeit von einem und zwei Jahren. Finanzierungsschätze können von jedermann, ausgenommen von Kreditinstituten, erworben werden. Der Nennbetrag ist 1.000,00 EUR oder ein ganzes Vielfaches davon. Die Verzinsung der Finanzierungsschätze erfolgt nicht durch gesonderte Zinszahlung, sondern durch Diskontierung beim Erwerb. Sie werden als Wertrechte gebucht. Monatlich werden neue Finanzierungsschätze aufgelegt. Der Zinsgewinn aus den Finanzierungsschätzen, also die Differenz zwischen dem Nennwert als Einlösungsbetrag und dem Erwerbspreis, zählt zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Er fließt dem Anleger im Zeitpunkt der Einlösung zu und ist im Jahr der Fälligkeit zu versteuern.
Wertpapiere mit ein- und zweijähriger Laufzeit, die vom Bund laufend emittiert werden. Sie dürfen nur von inländischen privaten Nichtbanken erworben werden und sind nicht börsenfähig. Die Zinszahlung erfolgt durch ein Disagio auf den Kaufpreis.
Nicht börsenfähige Wertpapiere des Bundes mit kurzer Laufzeit (ein und zwei Jahre). Der Erwerb ist nur inländischen privaten Nichtbanken gestattet. Statt einer laufenden Zinszahlung wird bei Erwerb ein Einmalbetrag vom Kaufpreis abgezogen (Disagio).
Die Mindeststückelung beträgt DM
1. 000,—. Der Erwerb ist auf einen Höchstbetrag von DM 500.000,— pro Person und Geschäftstag begrenzt.
des Bundes. Dies sind Diskontpapiere mit einer Laufzeit von 12 oder 24 Monaten. Sie werden mit einem der Verzinsung entsprechenden Abschlag („Verkaufszinssatz") ohne Berechnung von Kosten und Gebühren verkauft und zum Nennwert zurückgezahlt. Ein vorzeitiger Verkauf ist nicht möglich. Pro Person und Geschäftstag können max. 250.000 Euro erworben werden. Der Mindestauftragswert beträgt 500 Euro. Der Verkauf erfolgt in Serien; der Verkaufszinssatz wird der Marktentwicklung angepasst. F. können direkt bei der Bundeswertpapierverwaltung erworben werden. http://www.bsv.de
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