Hilfsbetriebe der Absatzwirtschaft ist eine traditionelle Bezeichnung für Institutionen, mit deren Hilfe der Handel gefördert wird, so Märkte, Messen, Ausstellungen, Trade Uarts, Auktionen, Börsen, Einschreibungen und Ausschreibungen. Die Aufgabe dieser Hilfsbetriebe der Absatzwirtschaft liegt in der Zusammenführung von Marktpartnern zum Zweck der Handelsförderung.
Eine weitere Form von Hilfsbetrieben der Absatzwirtschaft stellen die Lager- und Transportbetriebe dar. Ihre Aufgaben liegen in der physischen Warenweiterleitung.
Zudem existiert eine Vielzahl vom Wirtschaftszweig her gemischter Betriebe, wie Handelsbetriebe, die mit Lagerhäusern oder Speditionen verknüpft sind, oder an Produktionsbetriebe angegliederte Handelsbetriebe. Neben den unmittelbar warenbezogenen Leistungen erstellt der Handelsbetrieb oft auch nicht in Verbindung mit Waren vermarktbare Dienstleistungen, z.B. die Gewährung von Krediten (vgl. Tietz, 1993a, S. 1590.
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