umfasst alle wirtschaftspolitischen Massnahmen, die auf die Gestaltung der währungspolitischen Beziehungen zu fremden Währungsgebieten gerichtet sind. Insbesondere umfasst sie: • die Wahl und Gestaltung des Wechselkurssystems für die eigene Währung, • die Wahl und Gestaltung der für den internationalen Zahlungs- und Kapitalverkehr gültigen Bedingungen und Regelungen, • die Mitarbeit und Teilnahme an Institutionen der internationalen Währungspolitik bzw. die Beteiligung an einer internationalen währungspolitischen Kooperation zur Verminderung und/oder Beseitigung von Zahlungsbilanzungleichgewichten. (1) Die Wahl und Ausgestaltung des Wechselkurssystems für die eigene Währung ist eine fundamentale Entscheidung der internationalen Währungspolitik, da sie den Rahmen für die Produktions- und Wettbewerbsbedingungen der heimischen Wirtschaft, für den Grad der internationalen Arbeitsteilung sowie für den internationalen Kapitalverkehr setzt. Grundsätzlich besteht die Alternative zwischen einem Festkurssystem oder einem System flexibler Wechselkurse. In Verbindung mit anderen Währungsgebieten, die durch ein Festkurssystem miteinander verbunden einen Währungsblock bilden und dann zusammen floaten, ist auch eine Kombination beider Wechselkurssysteme möglich. Im Europäischen Währungssystem (EWS) ist diese Möglichkeit verwirklicht. Neben der Wahl des Wechselkurssystems als ordnungspolitischer Grundentscheidung muss von der internationalen Währungspolitik im Rahmen prozesspolitischer Entscheidungen das Ausmass der Anpassung oder Beeinflussung des Wechselkurses bestimmt werden. In einem Festkurssystem kommt es darauf an, ob und unter welchen Umständen der feste Leitkurs ( Parität) angepasst werden kann und soll. Möglich sind hier abrupte, stufenweise Veränderungen der Leitkurse oder eine gleitende Paritätsanpassung. In einem System flexibler Wechselkurse kann durch Devisenmarktinterventionen versucht werden, die Entwicklung des Wechselkurses zu beeinflussen ( Interventionspolitik). Die Wahl zwischen verschiedenen Wechselkurssystemen muss für die einzelnen Länder nicht unbedingt völlig frei sein, sondern kann durch internationale währungspolitische Vereinbarungen und Abkommen geregelt sein. So bestand aufgrund des Abkommens von Bretton Woods, das die Basis der internationalen Währungsordnung nach dem Zweiten Weltkrieg bildete, für die einzelnen Länder bis 1973 grundsätzlich lediglich die Möglichkeit der Verwirklichung eines Festkurssystems mit der Fixierung einer Goldparität (oder Dollarparität), um die die Wechselkurse nur innerhalb einer engen Bandbreite von zunächst ± 1%, dann durch das Smithsonian Agreement auf ± 2,25 % erweitert — bis zu den jeweiligen Interventionspunkten schwan ken konnte. Nach der Änderung der Wechsel kursgrundsätze des Bretton-Woods-Sy stems können die Mitgliedsländer des IW1 grundsätzlich jede Form einer nicht-diskrimi nierenden Wechselkurspolitik betreiben. (2) Neben den Prinzipien für das Wechsel kurssystem bestimmt die internationale Wäh rungspolitik auch die Prinzipien für den inter nationalen Zahlungs- und Kapitalverkehi Zwei sich vollständig widersprechende Rege lungsprinzipien stehen einander gegenüber das System der Devisenbewirtschaftung mi umfangreichen Kapitalverkehrskontrollei und das System vollständiger und uneinge schränkter Konvertibilität. Nur ganz we nige Länder, darunter auch die Bundesrepu blik Deutschland, verwirklichen ein System uneingeschränkter Konvertibilität im interna tionalen Zahlungsverkehr. Die meisten Län der, insb. die Entwicklungsländer, erlaubei nur eine sehr beschränkte Konvertibilität ih rer Währungen. Neben direkten Kontrollei wird zur Beschränkung der Konvertibilitä oftmals ein System multipler Wechselkurs\' angewendet. Während Konvertibilität in Goldstandard vor dem Ersten Weltkriej eine Selbstverständlichkeit war, verschwand dieses Prinzip in den 30er Jahren vollständig Auch im Abkommen von Bretton Woods vei pflichteten sich die teilnehmenden Länder nu zu einer beschränkten Konvertibilität für lau fende Transaktionen. Die Mehrzahl der Mit glieder des IWF macht aber noch heute voi möglichen Ausnahmebestimmungen Ge brauch. Vollständige Konvertibilität ist eil Kennzeichen von Hartwährungen, Re servewährungen und Leitwährungen. (3) Internationale Währungspolitik ist inst seit dem Abkommen von Bretton Wood durch die Mitarbeit an internationalen wäh rungspolitischen Institutionen und durch Be teiligung an einer internationalen währungs politischen Kooperation gekennzeichnet. Di wichtigste Institution in diesem Rahmen is der Internationale Währungsfonds (IWF] der durch das Abkommen von Bretton Wood entstand und dem heute praktisch alle Lände der Welt (mit Ausnahme der inzwischen gan wenigen Staatshandelsländer) angehören. Da insb. den wichtigsten Industrieländer eine überragende Bedeutung bei der Lösun internationaler Zahlungsbilanzprobleme zu kommt, haben viele von ihnen im Rahmen de inzwischen aufgelösten Goldpools, in de Zehnergruppe oder aber durch bilateral Swapabkommen internationale Verpflich tungen zur währungspolitischen Kooperatio übernommen. Auch die Beistandskredite ir Rahmen des Europäischen Währungssystems (EWS) sind solche Instrumente der internationalen Währungspolitik. In jüngster Zeit hat die internationale währungspolitische Kooperation zur Verringerung von Zahlungsbilanzungleichgewichten unter aktiver Mitwirkung des IWF schwere Belastungsproben bei der Bewältigung der Schuldenprobleme insb. der mittel- und südamerikanischen Länder durchstehen müssen. Für die kommenden Jahre scheint die internationale Währungspolitik insb. von den Zahlungsbilanzproblemen der Länder gefordert, die sich im Übergang von sozialistischen zu marktwirtschaftlichen Wirtschafts- und Währungsordnungen befinden. Literatur: Issing, O., Währungspolitik, Internationale, in: HdWW, Bd. 8, Stuttgart u.a. 1980, S. 522 ff. Yeager, L. B., International Monetary Re- lations, 2. Aufl., New York u.a. 1976.
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