Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Wechselkurspolitik

ist der Teil der Währungspolitik, der auf die Beeinflussung der Wechselkurse gerichtet ist. Dies geschieht bei stabilen Wechselkursen durch Festsetzung der Kurse durch die Zentralbank bzw. durch Interventionen, um die festgesetzte Parität zu erhalten. Bei flexiblen Wechselkursen beeinflußt die Zentralbank die Kurse an der Devisenbörse ebenfalls durch Interventionen im Devisenterminhandel durch die Politik im Rahmen des SWAP. Dadurch ergeben sich jeweils Effekte von Aufwertung und Abwertung. Grund für die Wechselkurspolitik ist, daß die Wechselkurse die Terms of Trade sowie das Gleichgewicht von Handelsbilanz und Kapitalbilanz beeinflussen. Ein eventuell notwendiger Ausgleich erfolgt dann über den Wechselkursmechanismus. Negative Formen der Wechselkurspolitik sind das Währungsdumping (Dumping) und die Beggar-my-Neighbour-Policy.

umfaßt die Festlegung des Wechselkurssystems und die Durchführung von Maßnahmen, von denen man sich Einfluss auf Niveau, Entwicklung und Volatilität der nominalen und realen Wechselkurse verspricht. Die Durchführung der Wechselkurspolitik stützt sich in erster Linie auf zinspolitische, ergänzend auch auf die übrigen geldpolitischen Instrumente, und sie übt direkte Wirkungen auf die Bildung der Wechselkurse aus, indem sie unter Einsatz der Währungsreserven Interventionen auf den Devisenmärkten vornimmt. Einigkeit besteht darüber, dass eine auf Stabilität gerichtete Wechselkurspolitik ohne Stabilisierung der volkswirtschaftlichen Fundamentaldaten durch die allgemeine Wirtschaftspolitik auf verlorenem Posten steht. In der Europäischen Währungsunion sind die Kompetenzen der Wechselkurspolitik nach Maßgabe von Art. 109 EGV geteilt: Dem Rat der Europäischen Union obliegt die Festlegung der Wechselkurspolitik, wenn es geraten scheint, förmliche Vereinbarungen für ein Wechselkurssystem des Euro mit Drittwährungen abzuschließen. Voraussetzung ist Einstimmigkeit. Kommt es nicht zu einer derartigen förmlichen Vereinbarung, kann der EU-Rat mit qualifizierter Mehrheit allgemeine Orientierungslinien für die Wechselkurspolitik formulieren. Sie geben Handlungsempfehlungen, die unterhalb der Schwelle von verbindlichen Leitlinien bleiben und die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank (EZB) in bezug auf Instrumenteneinsatz nicht in Frage stellen. Der Europäische Rat hat sich am 13.12.1997 in Luxemburg darauf verständigt, förmliche Vereinbarungen auf längere Sicht nicht ins Auge zu fassen und Orientierungslinien nur in Ausnahmefällen vorzugeben. Der EZB ist die Durchführung der Wechselkurspolitik unter Ausübung ihrer funktionellen Unabhängigkeit und des erforderlichen, ggf. auch ausbaufähigen geldpolitischen Instrumentariums überantwortet. Da sie in der Funktion der „Hüterin der Währungsreserven" einen Teil der offiziellen Währungsreserven hält und verwaltet und die Nationalen Zentralbanken in die Pflicht der einheitliche Wechselkurspolitik nehmen kann, stellt sie eine potente Preisführerin an den Devisenmärkten dar. Während die EZB förmliche Vereinbarungen des Rats unbedingt zu beachten hat, geht die Gewährleistung der Preisstabilität als primäre Aufgabe der EZB im Konfliktfall zwar nicht förmlichen Vereinbarungen, wohl aber allgemeinen Orientierungsdaten des Rats vor. Dem Konflikt ist jedoch dadurch weitgehend vorgebeugt, dass gemäss Art. 3 a EGV sowohl die Festlegung seitens des Rats als auch die Durchführung der einheitlichen Geld- und Wechselkurspolitik seitens der EZB vorrangig dem Ziel der Preisstabilität verpflichtet sind. Eine spezielle Variante von Festlegung und Durchführung der Wechselkurspolitik stellen die Beziehungen der Europäischen Währungsunion zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union dar, die dem Euro-Währungsgebiet noch nicht angehören. Sie hat in der Entschließung des Europäischen Rats vom 16.6.1997 zur Errichtung des Europäischen Wechselkursmechanismus (EWM II) und im Abkommen der EZB mit den nationalen Zentralbanken der »Outs« vom 1.9.1998 Ausdruck gefunden. Der Mechanismus verfolgt integrationspoltische Zielsetzungen, indem er den Europäischen Binnenmarkt vor Verzerrungen der realen Wechselkurse und übermäßigen Schwankungen der nominalen Wechselkurse bewahren will, den »Outs« die Chance der Konvergenz und des späteren Beitritts offenhält, und ihnen jedenfalls die von Art. 109 m EGV gestellte Aufgabe erleichtert, die Wechselkurspolitik als Angelegenheit von gemeinsamem Interesse zu betreiben.

Vorhergehender Fachbegriff: Wechselkursparität | Nächster Fachbegriff: Wechselkursprognose



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Koordinationsteam | Leistungserstellung | Mischkalkulation

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon