Der Kapitalisierungszinsfuß bei der Unternehmensbewertung oder Kalkulationszinsfuß ist neben dem künftigen Unternehmenserfolg eine Determinante des Ertragswertes. Er dient dazu, die künftigen Unternehmungserfolge auf einen gemeinsamen Bezugszeitpunkt den Bewertungsstichtag abzuzinsen, so daß sie zum Ertragswert addiert werden können (Barwert). Neben der Funktion, die zeitliche Vergleichbarkeit der künftigen Erfolge herzustellen, hat der Kapitalisierungszinsfuß bei der Unternehmensbewertung die Aufgabe, den Erfolg der Unternehmung zu den Renditemöglichkeiten anderer Kapitalanlagen außerhalb der zu bewertenden Unternehmung in Beziehung zu setzen. Denn der Ertragswert wird durch den Kapitalisierungszinsfuß bei der Unternehmensbewertung so hoch angesetzt, daß die künftigen Erfolge der Unternehmung einen dem Ertragswert entsprechenden Kapitaleinsatz genau mit der im Kapitalisierungszinsfuß bei der Unternehmensbewertung geforderten Rendite verzinsen. Schließlich dient der Kapitalisierungszinsfuß bei der Unternehmensbewertung dazu, solche Bewertungselemente bei der Ertragswertermittlung zu berücksichtigen, die im Rahmen der Schätzung der künftigen Unternehmungserfolge unbeachtet blieben oder die die Vergleichbarkeit zwischen zu bewertender Unternehmung und den anderen Kapitalanlagen stören. Daher ergibt sich der Kapitalisierungszinsfuß bei der Unternehmensbewertung aus einer Zinsbasis zuzüglich positiven und negativen Modifikationen (Wagniszuschlag, Immobilitätszuschlag, Inflationsabschlag). Die Wahl der Zinsbasis ist abhängig von der zugrund e gelegten Bewertungskonzeption ( Unternehmensbewertung). Im Rahmen objektiver Untemehmungsbewertung werden der landesübliche Zinsfuß (herrschende Meinung), die Branchenrendite und die Aktienrendite als Zinsbasis vorgeschlagen. Der landesübliche Zinsfuß ist die Rendite von Wertpapieren, von denen angenommen wird, daß hinsichtlich der Fähigkeit des Schuldners, Zins und Tilgungsleistungen vertragsgemäß zu entrichten, kein oder ein vernachlässigbares Risiko besteht (Rendite von Pfandbriefen, Kommunalobligationen, Anleihen von Bund und Ländern). Im Rahmen der subjektiven, entscheidungsorientierten Unternehmensbewertung dient der interne Zinsfuß derjenigen Kapitalanlage als Zinsbasis, die der Käufer alternativ zum Kauf der Unternehmung realisieren würde oder in die der Verkäufer nach einem Verkauf der Unternehmung reinvestieren würde (Entscheidungswert).
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