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Kreditbanken

Die Kreditbanken werden von der Deutschen Bundesbank in vier Gruppen unterteilt: die drei Großbanken, die Regionalbanken, die Zweigstellen ausländischer Banken und die Privatbankiers. Bei Kreditbanken stand bereits in den Gründerjahren, im Gegensatz zu den Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die Gewinnmaximierung im Vordergrund der Geschäftstätigkeit. Die Geschäftsstruktur der Kreditbanken zeichnet sich durch einen hohen Umfang an Auslands- und Effektengeschäften aus.

Die von der Deutschen n Bundesbank in ihrer Statistik so bezeichneten Banken privater Rechtsform.

eine der Hauptgruppen des deutschen Kreditgewerbes. Kennzeichnende Merkmale sind ihre privatrechtliche Oganisationsform (außer der genossenschaftlichen) sowie ihre universelle bankgeschäftliche Betätigung (Universalbank). Zusammen mit den beiden Gruppen der Sparkassen (einschl. der LandesbankenGirozentralen) und der » Kreditgenossenschaften (einschl. ihrer Zentralbanken) bilden sie den Bereich der Geschäftsbanken. Auf die Kreditbanken entfällt rd. ein Viertel des Geschäftsvolumens aller deutscher Kreditinstitute. In der Bankenstatistik (Monatsausweise) werden sie in 4 Untergruppen eingeteilt:
1. die Großbanken (Deutsche Bank AG, Dresdner Bank AG und Commerzbank AG mit ihren Berliner Tochterinstituten),
2. die Regionalbanken und sonstigen Kreditinstitute,
3. die Zweigstellen ausländischer Banken und 4. die Privatbankiers. Die Großbanken unterscheiden sich von den anderen Kreditbanken abeesehen von ihrer Kreditgenossenschaften Größe vor allem durch ihr über das ganze Bundesgebiet sich erstreckendes dichtes Zweigstellennetz; früher waren sie die einzigen Banken, die ein überregionales Zweigstellennetz unterhielten. Demgegenüber hatten die Regionalbanken Zweigstellen nur in einzelnen Regionen, hauptsächlich in einzelnen Ländern, über deren Grenzen hinaus einige sich in zwischen ausgebreitet haben; in dieser Untergruppe sind die Kreditbanken in der Rechtsform der Aktiengesellschaft (außer den Großbanken), der Kommanditgesellschaft auf Aktien und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung zusammengefaßt. Bei den zahlenmäßig stark rückläufigen Privatbankiers handelt es sich um Kreditbanken in der Rechtsform des Einzelkaufmanns neue Banken dieser Art dürfen nicht mehr errichtet werden und der Personenhandelsgesellschaft. Schließlich gehören zu den Kreditbanken die von ausländischen Banken errichteten Zweigstellen, wobei alle von einer ausländischen Bank errichteten inländischen Zweigstellen als ein Kreditinstitut im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) (Banken aufsicht) gelten, für die im Prinzip die gleichen Vorschriften wie für inländische Kreditbanken anwendbar sind. Die weitaus meisten Kreditbanken sind verbandsmäßig über Landesverbände dem Bundesverband deutscher Banken e. V., Köln, angeschlossen. Kreditgenossenschaften auch Volksbanken und Raiffeisenbanken genannt, sind eine der Hauptgruppen der deutschen » Kreditinstitue. Sie haben fast ausschließlich 664 die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft und sind ihrer Geschäftsstruktur nach ebenso wie die Kreditbanken und Sparkassen. Zusammen mit diesen beiden Bankengruppen bilden sie den Bereich der Geschäftsbanken. Ihre Anfänge lagen in der Mitte des vorigen Jahrh und erts, als es zu Schwierigkeiten in der Kreditversorgung des Handwerks, des Gewerbes und der Landwirtschaft kam, die durch Selbsthilfeeinrichtungen behoben wurden. Dabei ergab sich eine lange Zeit beibehaltene Trennung in gewerbliche (Gründer: Hermann SchulzeDelitzsch und Karl Korthaus) und landwirtschaftliche (Gründer: Wilhelm Raiffeisen und Wilhelm Haas) Kreditgenossenschaften; letztere betrieben häufig auch das Warengeschäft. Diese Trennung verwischt sich in neuerer Zeit mehr und mehr, wozu zahlreiche Fusionen zwischen gewerblichen und ländlichen Kreditgenossenschaften sowie ein Wandel in der MitgÜeder und Kundenstruktur der Raiffeisenbanken beigetragen haben. Eine weitere Tendenz liegt in der zunehmenden Ausgliederung des Warengeschäfts, durch die eine Bestrebung zu einer stärkeren organisatorischen Trennung der Bereiche Kredit und Ware unter den Genossenschaften zum Ausdruck kommt. Geblieben ist aber als Schwerpunkt der Geschäftspolitik die Förderung des Mittelstandes. Kredite an Nichtmitglieder sind zwar seit dem 1. Jan. 1974 nicht mehr verboten und führen auch nicht mehr zu steuerlichen Nachteilen. Gleichwohl werden Kredite auch weiterhin ganz überwiegend nur an Mitglieder gewährt. Die kreditwirtschaftliche Genossenschaftsorganisation ist dreistufig aufgebaut. Dabei arbeiten die Kreditgenossenschaften überwiegend auf örtlicher, höchstens bezirklicher Ebene. In einem räumlich größeren Bereich sind die Zentralkassen tätig, die fast alle die Bezeichnung »Zentralbank« angenommen und mit einer Ausnahme die Rechtsform der Aktiengesellschaft haben. Ihre Hauptaufgaben sind der Liquiditätsausgleich unter den angeschlossenen Kreditgenossenschaften, die Verschaffung langfristiger Refinanzierungsmittel, die Beteiligung an Gemeinschaftskrediten (Ametageschäft), die Verwahrung von Wertpapieren für die Kreditgenossenschaften und deren Kunden, die Unterhaltung von Auslandsbeziehungen und die Funktion der Ringhauptstelle bei der Durchführung des Zahlungsverkehrs. Spitzeninstitut in der dritten Stufe ist die Deutsche Genossenschaftsbank in der Rechtsform der Körperschaft des öffentlichen Rechts als die zentrale Geschäftsbank der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Sie besitzt das Emissionsrecht und kann damit ebenfalls zur Beschaffung von langfristigen Refinanzierungsmitteln beitragen, wie sie auch sonst dem Unterbau einen Liquiditätsrückhalt bietet. Sie ist ferner im Auslandskreditgeschäft tätig. Unter ihrer Führung steht das Gironetz der Kreditgenossenschaften. Verbandsmäßig sind die Kreditgenossenschaften über Regionalverbände dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V., Bonn, angeschlossen.

Teilgruppe der Universalbanken, die ihrerseits der im deutschen Bankensystem vorherrschende Banktyp sind. Kreditbanken sind Institute in privater Rechtsform (Einzelfirmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften), die bevorzugt das kurzfristige Kreditgeschäft pflegen. Die Gruppe ist im wesentlichen identisch mit dem, was man auch "das private Bankgewerbe" nennt. Die Deutsche Bundesbank unterscheidet in den Statistiken, die sie über das Bankensystem veröffentlicht, vier Untergruppen (vgl. Tab.).

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