Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Leasingformen

Nach dem Leasing-Gegenstand unterscheidet man Immobilien-Leasing an Gebäuden und Mobilien-Leasing an Investitions- und Konsumgütern; der Hauptunterschied liegt hier in der Laufzeit des Leasingvertrages. Nach dem Nutzungsberechtigten gibt es Privat-Leasing und Gewerbliches Leasing, die sich vor allem durch die steuerlichen Auswirkungen beim Nutzungsberechtigten unterscheiden. Je nachdem, welche Service-Leistungen vereinbart werden, spricht man von Full-Service-Leasing beispielsweise bei Fahrzeugen, wenn alle Wartungen, Steuern, Reifen usw. von dem Eigentümer übernommen werden. Ein Vertrag ohne solche Leistungen beschränkt sich auf die Finanzierungsfunktion. Unter Operating-Leasing versteht man meist kurzfristige Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungsverträge, bei denen den Vertragspartnern unter Einhaltung einer bestimmten Frist ein ordentliches Kündigungsrecht zu jeder Zeit oder zu bestimmten Zeitpunkten eingeräumt wird. Der Leasingnehmer ist nicht an eine Grundlaufzeit gebunden, innerhalb der die ordentliche Kündigung ausgeschlossen wird. Beim Operating-Leasing trägt regelmäßig der Leasinggeber die objektbezogenen Risiken der oft langlebigen und von mehreren Unternehmen nacheinander verwendbaren Produkte. Von Financial Leasing oder vom indirekten Leasing spricht man dann, wenn der Leasinggeber nur den Kaufpreis zur Verfügung stellt, aber rechtlich vom Hersteller getrennt ist, häufig auch wirtschaftlich. Je nach dem Umfang der Finanzierungsleistung werden Voll- und Teilamortisationsverträge unterschieden. Beim Vollamortisationsvertrag, auch Full-Pay-Out-Vertrag genannt, (Amortisation = Tilgung) decken die Leasingzahlungen, die der Nutzungsberechtigte während der unkündbaren „Grundmietzeit“ zu entrichten hat, die Anschaffungskosten des Leasinggegenstandes und die sonstigen Kosten des Eigentümers. Er wird meistens für Objekte abgeschlossen, die einem starken Preisverfall unterliegen können oder speziell nur für den Nutzungsberechtigten brauchbar sind. Sie sind typisch im Investitionsgüterleasing, das die Fräsmaschine wie die Bohrinsel mit Milliardenkosten umfassen kann. Teilamortisationsverträge decken durch die Zahlungen während der Grundmietzeit nur einen Teil der Anschaffungs- und Nebenkosten ab. Nach Ablauf der Grundmietzeit kann das Objekt durch einen neuen Vertrag weitergenutzt oder vom Leasing-Geber gebraucht weiterveräußert werden. Solche Verträge werden nur abgeschlossen, wenn ein sinnvoll kalkulierter Restwert nach einem bestimmten Zeitraum noch gegeben ist, z.B. bei Fahrzeugen. Man bezeichnet diese Verträge auch als „Non-Full-Pay-Out-Verträge“.

Vorhergehender Fachbegriff: Leasingfonds | Nächster Fachbegriff: Leasingfunktionen



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Zuschauer- und Zuhörergewohnheit | Holdinggesellschaft | Bruchteilsgemeinschaft

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon