Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Mantel

Urkunde, die das eigentliche Anteils- bzw. Forderungsrecht von Wertpapieren verbrieft. Nur Mantel und Bogen bilden das vollständige Wertpapier.

(1) Bei Wertpapieren: Bezeichnung für die gefaltete Doppelseite der (eigentlichen) Wertpapierurkunde im Unterschied zum Bogen und Erneuerungsschein. In ihm ist bei Aktien und Kuxen das Mitgliedschaftsrecht, bei Anleihen das Forderungsrecht und bei Investmentanteilen das Miteigentumsrecht als Hauptrecht verbrieft. Zusammen mit dem Bogen stellt der Mantel die Urkunde der Wertpapiere dar; nur beide zusammen sind verkäuflich.
(2) Bei Gesellschaften: sämtliche Anteile einer Aktiengesellschaft, bergrechtlichen Gewerkschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die noch keine Geschäfte betreibt bzw. nicht mehr tätig ist oder sich in Liquidation befindet.

Die Urkunde, die bei einem effektiven Stück einer Effekte den Hauptanspruch verbrieft, also die Beteiligung bei einer Aktie oder die Forderung bei einer Schuldverschreibung.

1. Bestandteil einer Aktie. 2. Bestandteil eines Pfandbriefs oder einer Schuldverschreibung. Der Mantel ist die Urkunde, die den eigentlichen, schuldrechtlichen Anspruch auf den Zins verbrieft (Nennwert, Zinssatz). Zum Mantel gehört der Zinsscheinbogen. 3. bei einer Kapitalgesellschaft die Gesamtheit aller Anteilsrechte, die ohne den eigentlichen Geschäftsbetrieb (Betrieb) ver- oder gekauft werden kann. Durch Mantelkauf kann eine Neugründung im Sinne des Handelsrechts umgangen werden (Kostenersparnis, Vermeiden einer besonderen Konzession), die alte Firma kann weitergeführt werden.

Wertpapierurkunde, z. B. der Aktie oder Anleihe; wird in der Regel durch den Bogen ergänzt.

ist bei einem   effektiven Stück das eigentliche Wertpapier, das heisst die Urkunde, die beispielsweise bei einer   Teilschuldverschreibung das Recht auf Rückzahlung des überlassenen Geldbetrages ver­körpert. Siehe auch   Bogen und Zinsschein.

Aktien und Anleihen sind mit einem Kuponbogen mit anhängendem Talon (Erneuerungsschein) ausgestattet. Mit Mantel bezeichnet man die eigentliche Aktien- oder Obligationsurkunde.
Siehe auch: Kupon, Talon

Bez. f. d. Teil einer Wertpapierurkunde, der das Hauptrecht verbrieft; z. B. bei Aktien das Mitgliedschaftsrecht, bei Schuldverschreibungen das Forderungsrecht, bei Investmentzertifikaten das Miteigentumsrecht. Der M. ist die gefaltete Doppelseite der „eigentlichen" Wertpapierurkunde. Beigefügt ist der Bogen (mit Coupons und Talon), in dem die Nebenrechte verbrieft sind; z. B. das Recht auf Gewinnanteile (Dividenden) bei Aktien, des Recht auf Zinszahlungen bei Schuldverschreibungen, das Recht auf Ertragsanteile bei Investmentzertifikaten.

Vorhergehender Fachbegriff: Manta-Fahrer | Nächster Fachbegriff: Mantelabtretungsvertrag



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Musterung | Informationsüberlastung | Qualitätsprüfung

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon