Ein negatives Kapitalkonto ergibt sich bei Einzelunternehmungen und Personengesellschaften, wenn durch Verluste oder Entnahmen die Passiva größer als die Aktiva werden. Dann entsteht auf der Aktivseite der Bilanz ein negatives Kapitalkonto.
Auf der Aktivseite der Bilanz von Personengesellschaften u. U. ausgewiesenes negatives Eigenkapital, das aus den Veränderungen des Kapitals -aus Verlusten, Entnahmen u. dgl. - bei diesen Rechtsformen, die kein festes Nominalkapital aufweisen, entstehen kann.
da bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften Erfolge direkt gegen das (variable) Kapitalkonto gebucht werden, entsteht ein negatives Kapitalkonto regelmässig, wenn den Gesellschaftern Verluste zugewiesen werden, die über die geleistete Einlage hinausgehen. Ein durch Verlustzuweisungen oder auch übermässige Entnahmen negativ gewordenes Kapitalkonto ist auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen. Bei Einzelunternehmen kann es rechnerisch als Gegenposten zu den nicht gedeckten Verbindlichkeiten interpretiert werden. Bei Personengesellschaften bringt es dagegen einen Korrekturposten gegenüber den mit positivem Saldo verbliebenen Eigenkapitalkonten der Mitgesellschafter zum Ausdruck. Steuerrechtlich sind solche Verlustzuweisungen grundsätzlich in voller Höhe mit anderen positiven Einkünften verrechenbar (Verlustausgleich und Verlustabzug gem. §§2 und 10d EStG). Eine Ausnahme davon ergibt sich allerdings für beschränkt haftende Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft. Da deren Haftung und somit auch die wirtschaftliche Belastung auf die Hohe ihrer binlage beschrankt ist (§ 16/ Abs. 3 HGB), kommt die steuerliche Verrechnungsfähigkeit von Verlusten nur bis zur Höhe der haftenden Einlage des Kommanditisten in Frage. Der die Haftung übersteigende Betrag des negativen Kapitalkontos kann damit ausschliesslich mit in späteren Jahren anfallenden Gewinnanteilen aus der Beteiligung an der Gesellschaft verrechnet werden (§ 15 a EStG).
Stehen der Kapitaleinlage höhere Ver luste oder Entnahmen gegenüber, er folgt Buchung im Soll. Ein auf der Aktivseite bilanzierter Betrag kann nur bei voll Haftenden u. U. den Charakter einer QuasiForderung ha ben. Da beschränkt haftende Kom manditisten, Kommanditaktionäre und stille Gesellschafter keine Nachschußpflicht trifft, ist deren negatives Kapitalkonto, negatives nur ein Verrechnungsposten, der mit späteren Gewinnen zu saldieren ist. Steuerlich darf ein Verlust eines beschränkt Haftenden über seine Einlage hinaus prinzipiell nur mit künftigen Gewinnen aus dem glei chen Unternehmen verrechnet wer den.
Ein negatives Kapitalkonto eines Gesellschafters einer Personenhandelsgesellschaft kann durch Entnahme oder Verlust entstehen. Scheidet ein Gesellschafter mit negativem Kapitalkonto aus und übernehmen die anderen Gesellschafter dieses negative Kapitalkonto, so entsteht für den Ausscheidenden ein steuerlicher Gewinn, solange er keinen Ausgleich an die anderen leistet.
Der Gewinn wird jedoch nach §§ 16 und 34 EStG begünstigt und mit dem halben durchschnittlichen Steuersatz besteuert.
Siehe auch: Veräußerungsgewinn, Abschreibungsgesellschaften, Verlustzuweisung
Siehe: Abschreibungsgesellschaften
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