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Normalarbeitszeit

ist die Arbeitszeit, die gesetzlich oder tarifvertraglich als Norm gesetzt wurde. Darunter fallen nicht : Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Nachtarbeit. Die Normalarbeitszeit bildet zusammen mit den genannten zusätzlichen Arbeitszeiten das Mengengerüst der Personalkosten. Die Differenzierung der Arbeitszeitarten ist von Bedeutung, da den zu vergütenden Arbeitszeiten unterschiedliche Lohnsätze (Mehrarbeitszuschläge) zugrunde gelegt werden. In der Plankostenrechnung werden Mehrarbeitszuschläge als besondere Personalkostenart als Soll vorgegeben und im Ist auf den einzelnen Kostenstellen erfaßt. Dadurch können Lohnkostenerhöhungen auf ihre Ursache zurückgeführt werden.

Personalkostenkontrolle.

ist zum einen die in der Arbeitszeitordnung (§ 3 AZO) festgelegte Stundenzahl, während der unter normalen Bedingungen an einem Tag ein Arbeiter in einem bestimmten Beschäftigungsverhältnis tätig sein darf. Sie beträgt in der Bundesrepublik Deutschland derzeit acht Stunden pro Tag. Die wöchentliche Normalarbeitszeit wird durch tarifvertragliche Regelungen (Tarifvertrag) festgelegt. Sie beträgt in der Bundesrepublik überwiegend 40 Stunden pro Woche. In einigen Branchen gilt jedoch bereits eine kürzere wöchentliche Normalarbeitszeit (z.B. 38,5 Stunden pro Woche). Überschreitet die geleistete Arbeitszeit die Normalarbeitszeit (Überstunden), handelt es sich um Überarbeit. Eine Überschreitung der gesetzlich definierten Höchstarbeitszeitgrenzen (§§ 3, 4 AZO) stellt demgegenüber Mehrarbeit dar. Unternehmen sind verpflichtet, über die Normalarbeitszeit hinausgehende Arbeit mit Zuschlägen zu entlohnen und, sofern die Höchstarbeitszeitgrenze der AZO überschritten wird, dafür die Genehmigung des Gewerbe- aufsichtsamtes einzuholen. Die betriebliche Flexibilität wird durch die Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Arbeitszeitgestaltung (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG) eingeengt.

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