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Preiskontrollen

1. in der —Wettbewerbspolitik ein Instrument der —Missbrauchsaufsicht. 2. In der Globalsteuerung sind Preiskontrollen auf das Ziel der Preisniveaustabilität gerichtet; sie setzen vorübergehend die Aliokation über den Markt ausser Kraft und gelten als letzter Ausweg, wenn sich die Gewerkschaften — unkontrolliert durch Gegenmacht — nicht auf eine Leitlinie verpflichten lassen und Löhne und Preise trotz restriktiver Konjunkturpolitik ungebrochen ansteigen. Bei gegebener Interdependenz genügt es, entweder an den Löhnen oder an den Preisen anzusetzen. Wird der Lohnanstieg aufgehalten, dann fällt der Kostendruck als Begründung für die Preissteigerungen weg. Werden die Preise gestoppt, dann sind die Unternehmen gezwungen, Lohnforderungen Widerstand entgegenzusetzen und innerhalb der Tarifautonomie den Lohnauftrieb zu begrenzen. Die Praxis der Lohn- und Preiskontrollen zeigt aber, dass man Löhne und Preise zugleich kontrollieren muss. Trotz Lohnstopps sind die Unternehmen immer wieder versucht, Überwälzungen nachzuholen, die sie mit früheren Lohnsteigerungen begründen. Bei alleiniger Preiskontrolle ist zu befürchten, dass sich die Unternehmen im Tarifkonflikt gegen die am Verteilungsziel orientierten Gewerkschaften nicht durchsetzen können, Gewinnkürzungen hinnehmen müssen und deshalb die Investitionen einschränken. Lohn- und Preiskontrollen, die sich gegen die Macht des Doppelmonopols (Gewerkschaften bestimmen die Löhne, die Unternehmen anschliessend die Preise) allein richten, haben häufig Erfolg gehabt. Gegen Machteinsatz und Nachfragesog zugleich erwiesen sie sich aber regelmässig als erfolglos. Allenfalls für kurze Zeit konnten sie den Auftrieb unterbrechen, der sich dann nach der (freiwilligen oder erzwungenen) Aufgabe der Kontrollen beschleunigt fortsetzte. Die politische Durchsetzbarkeit verlangt neben der Verteilungsneutralität ein einheitliches Vorgehen. Der Markt mit seinem Differenzierungsbedarf bleibt dabei auf der Strecke. überkommene Lohnstrukturen werden fortgeschrieben. Von der Idee her geben zwar Kontrollen, wie auch Lohnleitlinien als deren mildere Form, Marktfaktoren Spielraum; Ausnahmen von der generellen Leitlinie — auch vom Markt her gesehen berechtigte — können aber in den Tarifverhandlungen zeitlich nachfolgende Gewerkschaften zur Orientierung am bereits vorliegenden Abschluss verleiten, diesen zur neuen Richtschnur werden lassen und die frühere staatliche Norm in den Augen der fordernden Mitglieder entwerten.     Literatur: Kleps, K., Staatlicrie rreispolitiK, munchen 1984.

Einkommenspolitik

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