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Lohnstruktur

Das traditionelle gesamtwirtschaftliche Arbeitsmarktmodell, bei dem ein standardisiertes Gut Arbeit zu einem bestimmten Reallohn angeboten und nachgefragt wird, abstrahiert von der Existenz vielfältiger Teilarbeitsmärkte. Berücksichtigt man dies, ist das Reallohnniveau das statistische Aggregat von Einzellöhnen auf nach Branchen, Regionen, Berufen, Betriebsgrößen, Qualifikationen und Geschlecht, Rasse und Alter unterscheidbaren Arbeitsmärkten. Diese Merkmale korrelieren vielfältig miteinander, so dass sich die tatsächlichen Unterschiede zwischen zwei Lohngruppen nicht allein auf jeweils eines der genannten Merkmale zurückführen lassen.

Dass das Niveau von Frauenlöhnen niedriger ist als das von Männerlöhnen, lässt sich nicht allein auf geschlechtsbezogene Merkmale der Einkommensverteilung zurückführen, etwa auf Frauendiskriminierung. Es hängt beispielsweise auch damit zusammen, dass Frauen in überdurchschnittlichem Maße in Wirtschaftszweigen Beschäftigung suchen, in denen ein niedrigeres Lohnniveau üblich ist. Da die unterschiedlichen Lohnsätze auf Teilarbeitsmärkten weitgehend durch Angebot und Nachfrage bestimmt werden, lassen sich die tatsächlichen Unterschiede kurzfristig vor allem auf drei Gruppen von Determinanten zurückführen:

(1) Unterschiede im Angebot von Arbeitskräften, da das Arbeitsangebot auf den partiellen Arbeitsmärkten nur eine geringe Elastizität aufweist,
(2) Unterschiede in der Nachfrage nach Arbeitskräften,
(3) Unterschiede in der Arbeitsmarktstruktur, wenn bei identischen Angebots- und Nachfragekurven auf den Teilmärkten unterschiedliche Lohnsätze durch verschiedene Marktformen oder Regulierungen auf den Partialmärkten bedingt sind.

Kurzfristig auftretende Lohnunterschiede lösen aber auch mittel- und langfristig Markt- und Machtmechanismen aus, die auf einen Abbau von Lohndifferenzen hinwirken: Eine hohe Arbeitsmobilität führt dazu, dass auf Niedriglohnmärkten immer weniger Arbeitskraft angeboten wird, während das Angebot auf Hochlohnmärkten steigt. Wegen der zunehmenden Verknappung der Arbeitskräfte steigt auf diesen Märkten der Lohnsatz. Auf den Hochlohnmärkten steigt hingegen das Angebot an Arbeitskräften, was den Lohnsatz sinken lässt. Auf beiden Seiten findet also mittelfristig eine Annäherung der Lohnsätze statt. Verzögerungen in der Arbeitskräftewanderung und Mobilitätsschranken, etwa wegen fehlender spezifischer Begabungen und Fähigkeiten, auf Grund mangelnder Informationen, wegen monetärer und emotionaler Kosten des Arbeitsplatzwechsels (Umzugs- und Umschulungskosten, Verzicht auf betriebszeitabhängige Altersversorgungen, Verlust des Freundeskreises) und wegen künstlicher Marktzutrittsbarrieren (z.B. fehlende Arbeitserlaubnis für Ausländer), verhindern jedoch einen vollständigen Abbau von Lohnunterschieden. Bei begrenzter Arbeitsmobilität sind daher die Lohnunterschiede umso größer, je stärker die Unterschiede in der Arbeitsnachfrage oder der Arbeitsmarktstruktur bzw. Marktform sind. Deshalb wird in diesem Zusammenhang auch von segmentierten Arbeitsmärkten gesprochen. Kapitalmobilität — länderübergreifend vor allem durch Direktinvestitionen — leistet ebenfalls einen Beitrag zur Angleichung der einzelnen Lohnsätze zwischen Regionen.

Bei der Kapitalmobilität wird die Ausgleichstendenz durch Verschiebungen der einzelwirtschaftlichen Arbeitsnachfragekurven ausgelöst, während der Ausgleich bei der Mobilität der Arbeit in erster Linie durch Verschiebungen der einzelwirtschaftlichen Arbeitsangebotskurven ausgelöst wird. Der Umstand, dass für die gleiche Arbeitsqualität (und unter sonst vergleichbaren Bedingungen) in Region 1 ein höherer Lohnsatz zu zahlen ist als in Region 2, veranlasst die Unternehmen, ihr Kapital aus Region 1 abzuziehen und verstärkt in Region 2 zu investieren. Hierdurch sinkt jedoch die Arbeitsnachfrage in Region 1, gleichzeitig werden in Region 2 mehr Arbeitnehmer nachgefragt. Schließlich hat die Außenhandelstheorie mit dem Heckscher/Ohlin/ Samuelson-Theorem gezeigt, dass zumindest unter restriktiven Annahmen nicht nur von der Faktormobilität, sondern auch vom interregionalen und internationalen Güteraustausch Angleichungstendenzen bei den Faktorpreisverhältnissen resultieren. Ein nichtmarktlicher Mechanismus zur Angleichung von Lohnunterschieden bzw. zu einer Verhinderung von marktlich induzierten Lohndifferenzierungen geht sowohl vom Staat (z.B. gesetzlich festgelegte Mindestlöhne) wie von den Gewerkschaften aus.

Sie unterstützen in Tarifverhandlungen in der Regel das Bestreben der Arbeitnehmer, nicht innerhalb einer existierenden Lohnhierarchie abzusinken — obwohl der Strukturwandel bei freien Märkten und bei Vollbeschäftigung dazu führen würde. Die gewerkschaftliche Aktivität verhindert damit einen Teil der Lohndifferenzierungen, die durch die Produktivitätsunterschiede im Zeitablauf in den Wirtschaftsbranchen entstehen. Der Preis dieses Machteinsatzes ist — außer bei speziellen Marktkonstellationen — das Entstehen von reallohnbedingter Arbeitslosigkeit auf dem Teilarbeitsmarkt, bei dem die gewerkschaftlich fixierten Löhne über dem markträumenden Gleichgewichtsniveau liegen.

1.    betriebliche Lohnstruktur. 2.   Ausdruck der Tatsache, dass in einer Volkswirtschaft zu jedem Zeitpunkt viele Lohnsätze nebeneinander existieren (vor allem in beruflicher, sektoraler und regionaler Hinsicht). Ein Mass für die Lohnstruktur ist etwa die Relation zwischen Einzellöhnen und Durchschnittslohn. Gründe für Lohnsatzdifferenzen liegen zunächst in Leistungs- und Qualifikationsunterschieden der einzelnen Arbeitnehmer selbst sowie in dem Produktivitätsgefälle zwischen Arbeitsplätzen, Sektoren und Regionen. Zusätzliche Verdienste während des Arbeitslebens eines qualifizierten Arbeiters oder Angestellten müssen zudem Anreize bieten, Kosten und entgangene Einkünfte während der Schulungszeit in Kauf zu nehmen. Desgleichen haben Lohnunterschiede vielfach die Funktion, die Arbeitskräfte in den weniger begehrten (gefährlichen, anstrengenden, unbeliebten) Berufen bzw. an solchen Arbeitsplätzen für Nachteile der betreffenden Tätigkeit zu entschädigen. Die Höhe der Lohndifferenzen ist sowohl Ergebnis der Tarifverhandlungen als auch des Zusammenspiels von Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage. Ihre wesentliche volkswirtschaftliche Funktion besteht darin, in einer dynamischen, sich stets verändernden Wirtschaft die Arbeitskräfte in die wirtschaftlich sinnvollsten Verwendungen zu lenken (Al- lokationsfunktion). Marktunvollkommenheit kann allerdings bewirken, dass die Alloka- tionsfunktion ebenfalls nur unvollkommen wahrgenommen werden kann. Desgleichen kann ein Konflikt zwischen ökonomischen Erfordernissen und sozialpolitischen Zielen im Hinblick auf die Lohnstruktur bestehen. Literatur: v. Knorring. E., Lohn- und Beschäftigungstruktur, Berlin 1978. Ross, H., Theorie der internen Lohnstruktur, Frankfurt a.M., Bern 1978.

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