Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Reinvermögen

Differenz zwischen dem in der Bilanz aufgeführten Gesamtvermögen (Aktiva) und den. Schulden bzw. dem Fremdkapital einer Gesellschaft. Es entspricht formal dem Eigenkapital und dient beim sog. Vermögensvergleich (Reinvermögen am Ende der Periode abzüglich Reinvermögen am Anfang der Periode bzw. am Ende der Vorperiode) der Ermittlung des Periodenerfolges (Steuerrecht: Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG).                                                                

Differenz aus Gesamtkapital und Fremdkapital.

(engl. net assets, net worth) Reinvermögen ist der Anteil am Vermögen, der nach Abzug der Schulden (Fremdkapital) verbleibt (Abb. 1). Das Reinvermögen wird beim Jahresabschluss (Inventur, Inventar, Bilanz) nach der Bestandsaufnahme und Bewertung des Vermögens und der Schulden als Residualgröße ermittelt: Reinvermögen = Vermögen Schulden. Das Reinvermögen entspricht dem Eigenkapital des Unternehmens. In der Bilanz wird das Eigenkapital als erste Position auf der Passivseite (Passiva) aufgeführt. Das Reinvermögen bzw. Eigenkapital wird dem Unternehmen von seinen Eigentümern bzw. Gesellschaftern ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügunggestellt. Veränderungen des Reinvermögens erge ben sich einerseits durch weitere Privateinlagen (Einlagen) bzw. ntnahmen oder Kapitalerhöhungen (Kapital) bzw. herabsetzungen. Andererseits führen (einbehaltene) Gewinne zu einer Erhöhung des Reinvermögens und Verluste zu einer Verminderung. Keinen Einfluss hat dagegen eine Erhöhung des Vermögens, die durch eine zusätzliche Aufnahme von Fremdkapital (Schulden) finanziert wurde. Das Reinvermögen stellt also die Größe dar, die die Veränderungen des Vermögens aufnimmt, die nicht durch zusätzliche Aufnahme von Schulden bzw. deren Rückzahlung verursacht wurden. Es übernimmt die Haftung für die Aktivitäten des Unternehmens und trägt die Verluste (Abb. 2). Wird das Reinvermögen durch die Verluste vollständig aufgezehrt und ist die Deckung der Schulden durch das Vermögen nicht mehr gegeben, kommt es zur Überschuldung (Abb. 3). Bei 9 Kapitalgesellschaften führt die Überschuldung zur Insolvenz.

Hinweis: Zur Verdeutlichung des Residualcharakters des Reinvermögens werden hier die Schulden vor dem Reinvermögen ausgewiesen. In der Bilanz erfolgt dagegen meist der Ausweis des Eigenkapitals vor dem des Fremdkapitals. Kapitalgesellschaften weisen das Eigenkapital im Allgemeinen nicht in einer Position aus. Hier erfolgt eine Aufteilung in konstantes Nominalkapital (auch gezeichnetes Kapital bzw. Grundkapital bei der AG oder Stammkapital bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung [GmbH]) und variable Bestandteile wie Rücklagen, Bilanzgewinn/ verlust bzw. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag und Gewinnvortrag/Verlustvortrag.

In der Finanzbuchhaltung bezeichnet man die auf der Grundlage einer Inventur und der anschließend vorzunehmenden Bewertungsmaßnahmen ermittelte Differenz zwischen dem auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen Bruttovermögen und den auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten eines Wirtschaftssubjektes unter Berücksichtigung der Wertberichtigungsposten als Reinvermögen (auch Nettovermögen oder Eigenkapital). Das Reinvermögen einer Unternehmung setzt sich zusammen aus dem von den Eigentümern von außen zur Verfügung gestellten Haftungskapital (Einlagenfinanzierung) und den Gewinnteilen, auf deren Entnahme die Eigentümer entweder freiwillig verzichteten oder aber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verzichten mußten (Selbstfinanzierung). Dementsprechend erhöht sich das Eigenkapital durch erfolgsneutrale Einlagen und durch (erfolgswirksame) Erträge; es vermindert sich durch erfolgsneutrale Entnahmen und durch (erfolgswirksame) Aufwendungen.

(= net worth) - Vermögen einer Wirtschaftseinheit, das von ökonomischen Ansprüchen anderer Wirtschaftseinheiten unbelastet ist: Sachvermögen, immaterielles nichtfinanzielles Vermögen und Forderungen abzüglich Verbindlichkeiten. Bei Aggregation einzelwirtschaftlicher Bilanzen: Wert der »Eigenmittel« als Summe von Grundkapital, Rücklagen, Gewinnvortrag und Saldo der Rechnungsabgrenzungsposten des Passiv- und Aktivvermögens, verringert um die Summe von ausstehenden Einlagen auf das Grundkapital, eigenen Aktien, Anteilen einer herrschenden oder an der Gesellschaft mit Mehrheit beteiligten Kapitalgesellschaft, Bilanzverlust sowie Wert der Konzessionen, - Patente,             Lizenzen usw. Nach den Unterlagen der Deutschen Bundesbank, die für alle westdeutschen Unternehmen in der BRD hochgerechnet wurden, hatten die Eigenmittel (Kapital und Rücklagen) am Bilanzvolumen (Sach- und Forderungsvermögen sowie Sonstige Aktiva einschl. Berichtigungsposten zum Eigenkapital) 1991 einen Anteil von 18%. Der Anteil ist seit Mitte der 60er Jahre (1967: 30%) im Trend kontinuierlich gefallen. In Ostdeutschland betrug 1991 die Eigenmittelquote 26%. Die - Bestandsgröße Reinvermögen ist mit allen Begriffs-, Bewertungs- und Erfassungsproblemen der volkswirtschaftlichen Vermögensrechnung behaftet. Den im Zuge der Bestimmung des Volksvermögens erwünschten Anschluss an das Zahlenwerk der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung gewinnt man (zumindest gedanklich), indem man das volkswirtschaftliche Reinvermögen als kumulierte volkswirtschaftliche - Ersparnis (einschl. Vermögensübertragungen) ermittelt. In der Praxis scheitert das Verfahren am Problem der Preisänderungen, das man bei Kumulierung von Ersparnissen nicht in den Griff bekommt: Das Volksvermögen ist zu Preisen des Bilanzstichtags, nicht zu Anschaffungspreisen erfaßt. Erfolgversprechender, wenngleich ebenfalls nicht unproblematisch, ist eine Kumulierung der Sachvermögensbildung (Nettoinvestitionen) und Geldvermögensbildung (Finanzierungssaldo bzw. Änderung der Nettoauslandsposition), um zum Reinvermögen zu gelangen. Dazu sind jedoch die Nettoinvestitionen auf Wiederbeschaffungspreise sowie Aktien und Wertpapiere auf Tageskurse umzubewerten und sonstige Vermögensveränderungen (z.B. Wertsteigerung von Grundstücken durch Nutzungsänderungen, neuentdeckte Bodenschätze) in Rechnung zu stellen. Allerdings entzieht sich der aus Bodenvermögen und Bodenschätzen bestehende Anteil des Reinvermögens systematisch einer solchen Kumulation von Stromgrößen, liegen doch diesbezügliche Zahlungsströme nur im beschränkten Umfange (bei Eigentümerwechsel) vor. Literatur: Stobbe, A. (1994)

Vorhergehender Fachbegriff: Reintermediation | Nächster Fachbegriff: Reinvermögen



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Indexoptionsschein | Kabel- und Satellitenfernsehen | Restlebensdauer

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon