schriftliche Befragung
Bei Marktanalysen wird meist auf eine Erhebung der Gesamtheit aller Untersuchungseinheiten (Vollerhebung) verzichtet und nur eine Stichprobe analysiert, die dann Grundlage der Untersuchung ist (Teilerhebung). Repräsentanz einer Teilerhebung liegt vor, wenn die Stichprobenergebnisse auch für die Grundgesamtheit gelten. Dies ist der Fall, wenn die Merkmale und ihre Verteilungen in der Stichprobe und der Grundgesamtheit übereinstimmen. Die Strukturidentität ist durch geeignete Stichprobenverfahren sicherzustellen. Die Stichprobe kann dann stellvertretend für die Gesamtheit untersucht werden und die Aussagen, die aus der Analyse der Stichprobenerhebung gewonnen werden, können auf die Grundgesamtheit übertragen werden (Inferenz).
Geschäftsstelle einer Bank, meist in Form nur eines Büros, die keine Bankgeschäfte betreibt, sondern Geschäfte anbahnt, Kontakte herstellt, Informationen liefert usw. Es besteht Anzeigepflicht gegenüber der BaFin. Meist im Ausland eingesetzt (Auslandsrepräsentanz); oft Vorstufe einer Zweigstelle oder Filiale.
Vertretung einer Bank im Ausland.
In der Wirtschaftssoziologie: Begriff der experimentellen Forschung; die Art und Weise, in der in einer Laborsituation eine bestimmte Grösse (z.B. „Gruppendruck“) hergestellt wird. Je weniger die Laborsituation als stellvertretend für die angezielten „Ernstfall-Situationen“ angesehen werden kann, um so problematischer ist die Übertragung der Untersuchungsergebnisse auf diese Situationen. Die Repräsentanz bezieht sich sowohl auf die Vielfalt der Faktoren und Umstände einer Situation wie auf ihre Intensität.
(Repräsentativität): Die Obereinstimmung einer Teilmenge wie z.B. einer Stichprobe mit einer Grundgesamtheit in der Weise, dass die Teilmenge in allen relevanten Strukturmerkmalen und in den Proportionen der relevanten Strukturmerkmale zueinander die Struktur der Grundgesamtheit widerspiegelt. Die Repräsentativität einer Stichprobe ist also gegeben, wenn der Erwartungswert jedes einzelnen Schätzwertes gleich dem wahren Wert ist. Rückschlüsse von der Stichprobe auf die Verhältnisse in der Grundgesamtheit, - Generalisierung, sind nur möglich, wenn die Stichprobe repräsentativ ist. Der Rückschluss von Stichprobenwerten auf die entsprechenden Werte der Grundgesamtheit wird als Repräsentationsschluss bezeichnet.
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